Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter
Mit einem Vergleich zum Repräsentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes
Die Arbeit untersucht den Begriff der Repräsentation im deutschen Recht und differenziert zwischen rechtlich-politischer Stellvertretung und theologischer Vergegenwärtigung. Beide Konzepte, verwurzelt im lateinischen "repraesentatio", waren im Mittelalter eng mit der Legitimation von Herrschaft verknüpft. Zeremonien und Symbolik spielten eine zentrale Rolle bei der Sichtbarmachung sozialer Stellungen und der Kommunikation von Machtverhältnissen. Durch diese Mittel wurde das nicht sichtbare Recht greifbar gemacht und die Rechtsordnung in der Gesellschaft verankert.
