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Murat Can Atakan

    Die Onlinehauptversammlungen bei börsennotierten Aktiengesellschaften im deutsch-türkischen Rechtsvergleich
    Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen
    Türkisches Handelsrecht in 66 Fragen
    • 2020

      Türkisches Handelsrecht in 66 Fragen

      Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen aus der Praxis

      Das Buch "Türkisches Handelsrecht in 66 Fragen" dient zur Information für die Geschäftspersonen, die in Deutsch Sprachigen Ländern leben und in der Türkei Investitionen anlegen möchten und für Personen, die im türkischen Handelsrecht interessiert sind. Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2012, zeigen sich im türkischen Handelsrecht viele ähnliche Punkte wie im deutschen Handelsrecht. Aus dem Grund wurden in diesem Buch weitgehend Unterschiedliche Punkte zum türkischen und deutschen Handelsrecht erläutert. Die Gründung, Arbeitsweise und Eigenschaften der Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurden in diesem Buch zusammengefasst. Dieses Buch erteilt den Lesern vorwiegend Informationen über das türkische Handelsrecht zu den Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. In diesem Zusammenhang wird dieses Buch zum Wegbereiter für Geschäftspersonen, Rechtsanwälte, Buchhalter, Financier und Steuerberater, die in der Türkei Geschäfte ausüben und investieren möchten, so wie Studenten, die in diesem Fachbereich studieren.

      Türkisches Handelsrecht in 66 Fragen
    • 2017

      Das Buch behandelt die Onlinehauptversammlung im Aktienrecht und diskutiert deren Anwendung sowie den rechtlichen Schutz in verschiedenen Gesetzen. Während das deutsche Recht keine gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Onlinehauptversammlung bietet, regelt das türkische Handelsgesetzbuch (TTK) dies ausführlich für börsennotierte Aktiengesellschaften. Es wird herausgearbeitet, welche zentrale Rolle die Onlinehauptversammlung in den beiden Rechtssystemen spielt und welche Bedeutung die Grundrechte dabei haben. Angesichts der zahlreichen multinationalen deutsch-türkischen Konzerne ist eine Betrachtung aus dieser speziellen Perspektive notwendig. Der rechtsvergleichende Ansatz erfordert eine anspruchsvolle methodische Herangehensweise, um den unterschiedlichen Erfahrungsstand in beiden Ländern fruchtbar zu machen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Aufgrund der engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei ist dieser Ansatz sowohl wissenschaftlich als auch praktisch von großer Bedeutung. Ein Vergleich mit dem türkischen Recht im Gesellschaftsrecht ist besonders relevant. Vor dem Hintergrund der Beitrittsbestrebungen der Türkei zur EU wird der Stand der Angleichung der rechtlichen Bedingungen und die Unterschiede untersucht, um eine Grundlage für die Beurteilung eines Anpassungsbedarfs zu schaffen. Abschließend werden Best Practices und Verbesserungsvorschläge für beide Rechtsordnungen präsenti

      Die Onlinehauptversammlungen bei börsennotierten Aktiengesellschaften im deutsch-türkischen Rechtsvergleich
    • 2015

      Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen

      Unter Berücksichtigung der Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) und des Ricardo.de-Urteils

      Im deutschen Recht gibt es bezuglich der Einstufung von Online-Auktionen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur durch die Ausfuhrung der Fernabsatz-Richtlinie und der auch schon vorher fehlenden Definition einer Auktion im europaischen Recht grosse Uneinigkeiten. So hat die deutsche Rechtsprechung durch das ricardo.de-Urteil eine deutliche Richtung vorgegeben und klargestellt, dass ohne Zuschlag kein Vertragsschluss gemass 156 BGB vorliegt, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der 145 ff. BGB zustande kommt und es sich beim Einstellen einer Versteigerung um eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklarung und nicht um eine blosse invitatio ad offerendum handelt. Stand die Frage noch offen, ob laut BGH das Einstellen der Versteigerung als eine vorweggenommene Annahme oder ein Antrag zu qualifizieren ist."

      Der Vertragsschluss und das Widerrufsrecht im Rahmen von Internet-Auktionen