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Der Umbruch des deutschen Bilanzrechts beginnt beim Konzernbilanzrecht, dessen eigenständige Bedeutung in Deutschland bisher anerkannt, jedoch als bloße Ergänzung zu den Einzelabschlüssen betrachtet wurde. Diese Zurückhaltung führt dazu, dass auch nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung als Auslegungsgesichtspunkte beim Konzernabschluss Anwendung finden, obwohl diese Ziele nicht im Fokus des Konzernabschlusses stehen sollten. Dies beeinträchtigt das tatsächliche Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss. Kramer argumentiert, dass das Bilanzrichtlinien-Gesetz ein eigenständiges Konzernbilanzrecht etabliert hat. Er zeigt, dass die Wahlrechte aus dem Einzelabschlusrecht im Konzernabschlussrecht entsprechend Anwendung finden, wodurch die bisherige Auffassung, der Konzernabschluss sei lediglich eine Ergänzung, nicht mehr haltbar ist. Die Ausübung von Wahlrechten aus dem Einzelabschlusrecht im Konzernabschluss ist daher nur in sehr beschränktem Umfang möglich. Die Bilanzpolitik durch Wahlrechte ist im Konzernabschluss stark eingeschränkt. Kramer reflektiert die einzelnen Wahlrechte und kommt zu dem Schluss, dass nur bestimmte Wahlrechte, wie das Ansatz- und Bewertungswahlrecht für Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben sowie das Wahlrecht zur Bilanzierung des Geschäftswerts, im Konzernabschluss anwendbar sind.
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True and fair view in der Konzernrechnungslegung, Philipp Kramer
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- Pubblicato
- 1999
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