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Beschränkungen des Handels mit Kulturgut und die Eigentumsgarantie

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Kulturgüter wie Bilder, Skulpturen und archäologische Objekte sind Waren, Handelswaren. Sie werden in großem Umfang angeboten, versteigert, gekauft, weiterverkauft; vielfach gelangen sie im Laufe der Jahre weg von ihrem Herkunftsort in andere Staaten. Doch der Handel mit Kulturgütern ist nicht frei. Zahlreiche Bestimmungen von Einzelstaaten, aber auch supranationales Recht und internationale Konventionen regeln den Verkehr mit Kulturgütern. Private Sammler sehen sich wegen Ausfuhrverboten, Rückgabegeboten oder aufgrund von Bestimmungen über den Erwerb von beweglichen Kulturgütern durch die öffentliche Hand mit manchmal erheblichen Einschränkungen ihres Eigentums konfrontiert. Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es, das Verhältnis von derartigen Handelsbeschränkungen und der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie zu klären. Der Autor untersucht die Rechtsordnungen und die Praxis in der Schweiz, in Deutschland und Österreich, in Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich, der EMRK sowie in der Europäischen Union; die Arbeit berücksichtigt ebenfalls die internationalen Konventionen von UNESCO (1970) und Unidroit (1995).

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Beschränkungen des Handels mit Kulturgut und die Eigentumsgarantie, Jörg Sprecher

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2004
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