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Das Verbot der Marktmanipulation (§ 20a WpHG)

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Durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz und das Anlegerschutzverbesserungsgesetz wurde der bisher in § 88 BörsG a. F. geregelte Kursbetrug teils grundlegend umgestaltet und in das Wertpapierhandelsgesetz als § 20a WpHG übernommen. Der Autor untersucht im ersten Teil das neue Manipulationsverbot im Kontext mit den ökonomischen Grundlagen des Kapitalmarktes, der Phänomenologie der verschiedenen Manipulationstechniken und den (straf-)rechtsdogmatischen Grundlagen eines Verbotes und der zugehörigen Sanktionen. Der zweite Teil widmet sich der Auslegung des Manipulationsverbotes einschließlich der zugehörigen Sanktionsnormen. In beiden Teilen wird rechtsvergleichend Bezug auf das US-amerikanische Kapitalmarktrecht genommen. Es wird gezeigt, daß Marktmanipulationen massive negative Auswirkungen auf den Kapitalmarkt haben, so daß sie uneingeschränkt verbotswürdig sind. Jedoch ist die gesetzliche Regelung nicht in allen Teilen gelungen. Insbesondere der Verzicht auf jegliche geschriebene subjektive Merkmale im Verbotstatbestand ist nicht sachgerecht. Es wird eine Auslegung des Tatbestandes vorgeschlagen, die diesen Schwierigkeiten entgeht und eine praktische Anwendung des Manipulationsverbotes ermöglicht.

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Das Verbot der Marktmanipulation (§ 20a WpHG), Jan Eichelberger

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2006
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