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Grenzen einheitlicher Rechtsanwendung von Ver- und Geboten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

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Die Diskussion um die Akzeptanz einer Normspaltung, basierend auf dem Teerfarben-Beschluss des Bundesgerichtshofs von 1970, wird im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) fortgeführt. Dieses Gesetz kombiniert Elemente des Verwaltungs-, Zivil- sowie Straf- und Bußgeldrechts. Die §§ 38 und 39 des WpHG enthalten Blankettstrafgesetze, die Verstöße gegen die Vorschriften durch Verweis sanktionieren, ohne das Verhalten konkret zu definieren. Befürworter der Übertragung des strafrechtlichen Analogieverbots auf nicht-strafrechtliche Verfahren argumentieren, dass dies das Verwaltungs- und Zivilrecht vom Strafrecht abhängig macht. Dagegen plädiert die Gegenansicht für eine differenzierte Rechtsanwendung, also eine gespaltene Normanwendung. Der Autor beleuchtet die Gründe für diese Problematik im WpHG und untersucht die Rolle der Ver- und Gebote in den verschiedenen Verfahren. Er analysiert die Blanketttechnik im Straf- und Bußgeldrecht und diskutiert die geltenden Rechtsanwendungsregeln, einschließlich europäischer Modifikationen. Besonders wichtig sind die Ausführungen zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung und der Stellung des Analogieverbots im europäischen Kontext. Zudem widmet sich der Autor der Frage eines Analogieverbots im Verwaltungsrecht. Nach einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung setzt er sich kritisch mit Argumenten für und gegen eine gespaltene Rechtsanwendung auseinander. Dabei integriert er verfassungs- und europarecht

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Grenzen einheitlicher Rechtsanwendung von Ver- und Geboten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), Stefan Wilke

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2010
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(In brossura)
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