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In der Eingriffsverwaltung begegnet der Rechtsanwender häufig Lücken und Unvollständigkeiten im Gesetz. Dies wirft die Frage auf, ob er diese Lücken gemäß hergebrachter rechtsmethodischer Grundsätze schließen und das Gesetz konsequent weiterdenken sollte, auch wenn dies neue Eingriffsbefugnisse der Verwaltung schafft oder bestehende ausdehnt. Dies kann beim Bürger den Eindruck erwecken, dass die Verwaltung ihre Befugnisse selbst generiert, obwohl dies in grundrechtsrelevanten Bereichen dem Parlamentsgesetzgeber vorbehalten sein sollte. Der Verfasser untersucht, ob es der Exekutive im Verwaltungsrecht untersagt ist, Eingriffsbefugnisse durch analoge Rechtsanwendung zu schaffen. Die Analyse beginnt mit den rechtsmethodischen Grundlagen der Fortbildung des Rechts über Analogieschlüsse und betrachtet die nicht immer konsistente Rechtsprechung des BVerfG sowie die der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur. Praktische Beispiele verdeutlichen die Fragestellungen. Der Verfasser führt den Leser durch den gedanklichen Prozess der Rechtsanwendung zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen der analogen Rechtsanwendung im Eingriffsbereich. Am Ende wird versucht, handhabbare Maßstäbe und Kriterien zu entwickeln, um zu bestimmen, ob die analoge Anwendung einer Norm den damit verbundenen Grundrechtseingriff rechtfertigen kann.
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Das Analogieverbot im Verwaltungsrecht, Markus Bach
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- 2011
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