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Die Doppelte Rechtskraft im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Rechtfertigung und Folgen einer abschließenden gerichtlichen Feststellung der Mängel eines Planfeststellungsbeschlusses bei möglicher Heilung durch ergänzendes Verfahren

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Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, hebt das Gericht ihn regelmäßig nicht auf. Vielmehr stellt es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest und ebnet damit den Weg in ein ergänzendes Verfahren, in dem sich die Fehler nachträglich beheben lassen. Der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit misst das Bundesverwaltungsgericht besondere Rechtskraftwirkungen bei. In positiver Hinsicht werden die festgestellten Fehler mit Rechtskraft ausgestattet. In negativer Hinsicht soll verbindlich feststehen, dass die Entscheidung keine weiteren Fehler enthält. Diese als Doppelte Rechtskraft bezeichnete Rechtsfigur wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Nicole Krellmann untersucht, ob und wie sich die Doppelte Rechtskraft rechtfertigen lässt und nimmt die Schwierigkeiten in den Blick, die diese den Gerichten sowohl im Verfahren gegen den ursprünglichen als auch gegen den korrigierten Planfeststellungsbeschluss bereiten kann.

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Die Doppelte Rechtskraft im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, Nicole Krellmann

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Pubblicato
2024
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(In brossura)
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Titolo
Die Doppelte Rechtskraft im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Sottotitolo
Rechtfertigung und Folgen einer abschließenden gerichtlichen Feststellung der Mängel eines Planfeststellungsbeschlusses bei möglicher Heilung durch ergänzendes Verfahren
Lingua
Tedesco
Pubblicato
2024
Formato
In brossura
Pagine
333
ISBN13
9783161625169
Serie
Descrizione
Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, hebt das Gericht ihn regelmäßig nicht auf. Vielmehr stellt es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest und ebnet damit den Weg in ein ergänzendes Verfahren, in dem sich die Fehler nachträglich beheben lassen. Der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit misst das Bundesverwaltungsgericht besondere Rechtskraftwirkungen bei. In positiver Hinsicht werden die festgestellten Fehler mit Rechtskraft ausgestattet. In negativer Hinsicht soll verbindlich feststehen, dass die Entscheidung keine weiteren Fehler enthält. Diese als Doppelte Rechtskraft bezeichnete Rechtsfigur wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Nicole Krellmann untersucht, ob und wie sich die Doppelte Rechtskraft rechtfertigen lässt und nimmt die Schwierigkeiten in den Blick, die diese den Gerichten sowohl im Verfahren gegen den ursprünglichen als auch gegen den korrigierten Planfeststellungsbeschluss bereiten kann.