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Gerhard Cech

    Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien
    Wohnungssanierung
    • 2016

      Weil es Ihre vier Wände sind! Wer eine Wohnung bezieht, hat den Wunsch, sein Zuhause so zu gestalten, wie es seinen Vorstellungen entspricht. Dieses Anliegen stößt dort auf Grenzen, wo die Interessen anderer berührt werden. Dieser Ratgeber gibt dem umbauwilligen Mieter oder Wohnungseigentümer eine Hilfestellung und beantwortet folgende Fragen: Welche Veränderungen darf der Mieter/Wohnungseigentümer in der Wohnung durchführen? Wann muss er die Erlaubnis des Vermieters oder der Miteigentümer einholen? Was kann er tun, um die Baubewilligung zu erlangen? Welche Ansprüche auf Aufwandersatz bestehen bei Beendigung des Vertrags? Was passiert bei unerlaubten Umbauten? Mit einer Checkliste („Welche Unterlagen sind notwendig?“) und einem Muster („Antragstellung auf Zustimmung zu einer Veränderung des Wohnungseigentumsobjekts“) sowie den wichtigsten Rechtsvorschriften und Adressen im Anhang!

      Wohnungssanierung
    • 2004

      Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien

      Kurzkommentar

      • 347pagine
      • 13 ore di lettura

      Seit der 1. Auflage des Kommentars zur Wiener Stadtverfassung im Jahr 2000 gab es drei Novellen, die so bedeutende Veränderungen wie die Einführung von Untersuchungskommissionen und -ausschüssen, die Institutionalisierung von Minderheitenrechten für die Beantragung von Kontrollamts- und Rechnungshofprüfungen sowie die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre brachten. Die Höchstgerichte haben mit ihrer Judikatur wichtige Fragen geklärt, wie etwa die der Rechtspersönlichkeit der Gemeinderatsklubs oder des Ausländerwahlrechts zu den Bezirksvertretungen. Eine überarbeitete Neuauflage dieses Kommentars zur Wiener Stadtverfassung war deshalb erforderlich. Covertext: Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wurde seit der 1. Auflage dieses Kommentars dreimal novelliert. Besonders die Einführung von Untersuchungskommissionen und –ausschüssen, die Institutionalisierung von Minderheitenrechten für die Beantragung von Kontrollamts- und Rechnungshofprüfungen sowie die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre brachten weitreichende Veränderungen. Die Höchstgerichte haben mit ihrer Judikatur wichtige Fragen geklärt, wie etwa die der Rechtspersönlichkeit der Gemeinderatsklubs oder des Ausländerwahlrechts zu den Bezirksvertretungen. Die überarbeitete Neuauflage dieses Kommentars soll den Rechtsanwendern einen praxisorientierten Leitfaden bieten, aber auch die wissenschaftliche Durchdringung der Stadtverfassung fördern.

      Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien