Das zivil- bzw. bereicherungsrechtliche Verständnis der Einziehung von Taterträgen (§§ 73 ff., 75 ff. StGB).
Zugleich ein Beitrag zur Fremdrechtsanwendung im Vermögensabschöpfungsrecht.
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Die Arbeit legt die neu gefassten Vorschriften der Einziehung von Taterträgen unter Berücksichtigung national-verfassungsrechtlicher sowie supranationaler Vorgaben konsequent zivil- bzw. bereicherungsrechtlich aus. Zudem entnimmt sie der Vorschrift des § 262 StPO eine positivrechtliche Aussage darüber, dass das Strafgericht bei zivilrechtlichen Vorfragen das an seinem Standort geltende Internationale Privatrecht (IPR) anzuwenden hat. Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschöpfung. Sie gilt gemeinhin - seit jeher und auch gegenwärtig - als zu komplex. Das gesetzgeberische Ziel, umfassend Erträge aus Straftaten abzuschöpfen, weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen, wird damit konterkariert. Dabei bezweckte der Reformgesetzgeber aus dem Jahre 2017 gerade, die Komplexität der gesetzlichen Regelungen zu beseitigen. Sucht man nach einem Grund, weshalb die Einziehung von Taterträgen als wenig geliebt gilt, wird man schnell fündig: Das Einziehungsrecht unterliegt zahlreichen externen Einflüssen. Vor allem sind es aber zivil- bzw. bereicherungsrechtliche Grundsätze, die im Vermögensabschöpfungsrecht besonders zu beachten sind. Die Arbeit setzt sich zum Ziel, die Einziehung von Taterträgen konsequent zivil- bzw. bereicherungsrechtlich - insbesondere unter Berücksichtigung nationalverfassungsrechtlicher sowie supranationaler Vorgaben - zu verstehen, um damit einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit im reformierten Einziehungsrecht zu leisten. Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Diskussion Einleitung, Eingrenzung und Gang der Darstellung Grundlagen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Ein) Stufenmodell der Gesetzesanwendung Zusammenfassung 2. Die Auslegung der Einziehungsvorschriften Die Einziehung bei Tatbeteiligten Die Einziehung bei Drittbegünstigten Begrenzung des Einziehungsumfangs und Ausschluss der Einziehung Sonderfälle der Einziehung von Taterträgen Zusammenfassung der Ergebnisse 3. Zivilrechtliche Fremdrechtsanwendung im Vermögensabschöpfungsrecht Internationale Zuständigkeit deutscher Strafgerichte Fremdrechtsanwendung im Einziehungsrecht Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit Literatur- und Stichwortverzeichnis
