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Der Grundsatz der Maßgeblichkeit bei Unternehmensumwandlungen nach neuem Recht

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Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts und des Gesetzes zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts sollten die Rahmenbedingungen für Unternehmensrestrukturierungen geschaffen werden, um handels- und steuerrechtliche Hindernisse zu minimieren. In diesem Kontext ist die rechtliche Bindungswirkung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes von zentraler Bedeutung. Der neue Umwandlungssteuererlass wurde mittlerweile veröffentlicht, wobei die Finanzverwaltung auch in der endgültigen Fassung an der Maßgeblichkeit der umwandlungsrechtlichen für die umwandlungssteuerrechtliche Bewertung festhält. Die ursprüngliche Idee einer „diagonalen Maßgeblichkeit“ wurde zugunsten einer „Wertaufholungs-Maßgeblichkeit“ aufgegeben. Dennoch werden die umwandlungssteuerrechtlichen Bewertungswahlrechte weiterhin negiert, und eine ertragsteuerneutrale Umwandlung ist nur bei handelsrechtlicher Buchwertfortführung möglich. Das Ziel der Reform, wirtschaftlich gewünschte Umstrukturierungen nicht durch steuerliche Folgen zu behindern, gilt somit als gescheitert. Verantwortlich dafür sind die fiskal- und missbrauchsorientierte Interpretation umwandlungssteuerrechtlicher Vorschriften sowie der unzureichende Versuch, eine Maßgeblichkeit der umwandlungsrechtlichen für die umwandlungssteuerrechtliche Bewertung zu etablieren. Die Frage der Maßgeblichkeit bei Unternehmensumwandlungen bleibt daher von grundlegender Bedeutung und ist weiterhin aktuell

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Der Grundsatz der Maßgeblichkeit bei Unternehmensumwandlungen nach neuem Recht, Thomas Ley

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Pubblicato
1998
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