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Neue Honorierung in der privatzahnärztlichen Versorgung

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Die privatzahnärztliche Honorierung basiert derzeit auf der 1988 in Kraft getretenen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es gibt Vorschläge, die GOZ durch eine Vertragsgebührenordnung zu ersetzen, die zwischen Leistungsanbietern und Ausgabenträgern vereinbart wird, mit staatlicher Zwangsschlichtung. Erfahrungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung zeigen, dass Verhandlungen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Kassen oft unbefriedigend sind und häufig in Schlichtungen oder vor Sozialgerichten enden. Eine para-staatliche Festsetzung der Honorierungsregelungen durch Schiedsämter und Gerichte könnte eine Lösung sein. Das Gutachten analysiert ein neues privatzahnärztliches Honorierungssystem, das auf dem Entwurf der Bundeszahnärztekammer basiert. Die Ergebnisse zeigen, dass eine klare Trennung zwischen Leistungsverzeichnis, Honorierung, Liquidation und Erstattung institutionell praktikabel ist. Dieses System wäre wirtschaftlich überlegen, stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten und schützt die Solidargemeinschaft vor unerwünschten Leistungen. Zudem ermöglicht es eine dynamische Anpassung der Honorierungs- und Erstattungsregelungen an veränderte Rahmenbedingungen. Allerdings erfordert die Einführung eines neuen Honorierungssystems verstärkte Anstrengungen im Bereich Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Hierbei kommt der Zahnärzteschaft eine wichtige Rolle zu, um Vorschläge zu erarbeiten und bestehend

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Neue Honorierung in der privatzahnärztlichen Versorgung, Johann Matthias von der Schulenburg

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2000
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