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Fremdlasten in der Sozialversicherung

Zugleich ein Beitrag zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherung

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Fremdlasten beziehen sich auf die Leistungen der Sozialversicherungsträger, deren Finanzierung zwar durch Sozialversicherungsbeiträge erfolgt, jedoch eigentlich anders finanziert werden sollte. Diese Leistungen sollten entweder aus Steuermitteln, wenn sie im Interesse aller Staatsbürger und der Gesellschaft liegen, oder aus den finanziellen Mitteln des Einzelnen, wenn sie in den Bereich der individuellen Selbstverantwortung fallen, finanziert werden. Schätzungen zufolge könnte bis zu 40 Prozent des Leistungsvolumens in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen als Fremdlasten betrachtet werden. Trotz der langanhaltenden Kritik an dieser Falschfinanzierung sozialer Leistungen hat der Gesetzgeber bisher nicht reagiert. Hermann Butzer verfolgt einen innovativen, verfassungsrechtlichen Ansatz, um zu untersuchen, ob der Gesetzgeber bei der Entscheidung über die Finanzierungsarten an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden ist und in welchem Umfang. Er entwickelt Kriterien zur Unterscheidung von Eigenlasten und Fremdlasten der Sozialversicherungsträger und analysiert die kompetenz- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes für die Sozialversicherungsgesetzgebung. Butzers Arbeit trägt zur rechtlichen Klärung des Problems der Fremdlasten und zur Dogmatisierung des Sozialversicherungsrechts bei.

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Fremdlasten in der Sozialversicherung, Hermann Butzer

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Pubblicato
2001
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