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Die Arbeit befindet sich an der Schnittstelle zwischen Verwaltungsrecht und Umweltstrafrecht und stellt ein interdisziplinäres Forschungsprojekt dar. Sie überschreitet die Grenze zwischen Theorie und Praxis, indem informale Gestattungen und deren Verhältnis zu §§ 327 und 325 sowohl wissenschaftlich als auch praktisch beleuchtet werden. Oft ersetzt eine informale Gestattung die fehlende formale Genehmigung, indem die Verwaltung eine an sich verbotene Handlung toleriert. In der strafrechtlichen Diskussion werden solche Gestattungen meist undifferenziert als Duldung betrachtet, ohne die verschiedenen Formen informaler Gestattungen zu differenzieren. Es wird untersucht, ob die Legalisierungswirkung formaler Gestattungen auch auf informales Handeln der Verwaltung zutrifft. Dabei wird die Frage aufgeworfen, welche Sachverhalte von einer behördlichen Gestattung erfasst werden. Informale Gestattungen werden zunächst untechnisch behandelt, bis festgestellt werden kann, ob sie tatsächlich verwaltungsrechtlich legalisierend wirken. Zudem wird erörtert, ob die Kontrollbefugnis der Behörde durch informale Gestattungen gewahrt bleibt und inwieweit die Verwaltungsakzessorietät aus strafrechtlichen Gründen eingeschränkt werden sollte. Die praktische Bedeutung der strafrechtlichen Problematik informaler Gestattungen ist erheblich, da solche Einwände häufig in Umweltstrafverfahren vorgebracht werden. Auch die mangelnde Bestimmtheit umweltstrafr
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Informale Gestattungen und §§ 327, 325 StGB, Lars Jaeschke
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- 2004
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