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Die Auftraggebermitwirkung im VOB/B-Bauvertrag

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Die Umsetzung eines Bauvorhabens ist ein komplexes und anspruchsvolles Ziel. Der vom Auftragnehmer geschuldete Erfolg, die Bauleistung rechtzeitig und mangelfrei auszuführen, wird regelmäßig nur erreicht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Leistungsausführung unterstützt. Regelungen zur Auftraggebermitwirkung sind deshalb charakteristisches Element von Bauverträgen. Abweichend vom BGB-Werkvertragsrecht konzentriert sich die VOB/B als spezifische vertragliche Grundlage für Bauverträge daher nicht allein auf den klassischen Austausch von Werkleistung gegen Werklohn, sondern konkretisiert zugleich die wichtigsten Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers. Die Rechtsfolgen einer Mitwirkungsverletzung des Auftraggebers sind allerdings auch in der VOB/B nicht abschließend geregelt. Der BGH hat klargestellt, dass bei einem VOB/B-Bauvertrag ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus § 6 Nr. 6 VOB/B nur bei der Verletzung einer Mitwirkungspflicht, nicht aber bei der Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit in Betracht kommt. Das wirft zwangsläufig die Frage auf, wann die Auftraggebermitwirkung im VOB/B-Bauvertrag als Mitwirkungspflicht und wann als Mitwirkungsobliegenheit einzuordnen ist.

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Die Auftraggebermitwirkung im VOB/B-Bauvertrag, Jan Scheube

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2003
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(In brossura)
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