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Der Begriff der Rechtspflicht hat in der rechts- und normtheoretischen Diskussion umfassende Beachtung gefunden, jedoch in der neueren staats- und verwaltungsrechtlichen Dogmatik weniger. Matthias Wehr untersucht die systematische Funktion der Rechtspflicht im öffentlichen Recht, insbesondere die öffentlichen Pflichten Privater zum Schutz von Rechtsgütern Dritter. Die Rechtspflicht ist zentral für den Begriff der Rechtswidrigkeit, sowohl in Bezug auf staatliche Maßnahmen als auch auf das Verhalten der Bürger. Rechtswidrigkeit ist immer im Verhältnis zu einem Rechtssubjekt und dessen Rechtspflicht zu verstehen. Dies wird durch das Postulat der Einheit der Pflichtwidrigkeit ergänzt, was am Beispiel der Akzessorietät des Strafrechts verdeutlicht wird. Wehr analysiert die allgemeinen Rechtsgüterschutzpflichten Privater und deren Zusammenhang zu staatlichen Pflichten, die aus den Grundrechten abgeleitet sind, wobei Freiheit und Gleichheit zentrale Bezugspunkte darstellen. In einem allgemeinen Rechtfertigungsmodell werden diese Aspekte einer Pflichtendogmatik betrachtet. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Bestimmung von Rechtsgrund, Inhalt und Umfang der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit. Zudem untersucht Wehr die Auswirkungen der Pflichtendogmatik auf die Entscheidungsbefugnisse der Exekutive und hinterfragt die Begriffe „Opportunitäts-“ und „Legalitätsprinzip“ hinsichtlich ihres sachlichen Gehalts, um eine inhaltlic
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Rechtspflichten im Verfassungsstaat, Matthias Wehr
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- 2005
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