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In der Verfassungslehre wird die politische Erfahrung des europäischen Mittelalters oft vernachlässigt, da sie von der politischen Theologie des Gottesgnadentums überschattet wird, die den Fokus auf Königtum und Adel legt. Dadurch bleiben viele Hinweise auf die Eintracht oder den gemeinsamen Willen des Volkes als Grundlage der Herrschaft und der Gesetze unerklärt. Ein Beispiel aus dem Jahr 876 besagt: „Eintracht des Volkes und königliche Verkündung schaffen das Gesetz.“ Dies zeigt, dass bereits im Mittelalter der gemeinsame Wille aller Staatsangehörigen und deren Handeln in Volks- und Reichsversammlungen entscheidend für die Stabilität von Reichen und Staaten war. Die Vertreter des Volkes, die den Gemeinwillen in den Versammlungen erneuerten und Könige sowie Fürsten wählten, handelten auf Grundlage eines sogenannten imperativen Mandats der Gemeinden. Diese Sichtweise des Laienvolkes stand im Gegensatz zur theologischen Auffassung, die den Staat von oben, durch die Königsgewalt, betrachtete. Das ältere politische System der gemeinsamen Willensbildung legte den Grundstein für den Übergang zu einem moderneren Repräsentativsystem in Westeuropa seit dem 13. Jahrhundert. Seither konkurrieren beide Systeme in Europa und Nordamerika, wobei die praktische Überlegenheit der Repräsentation in der Gegenwart allgemein anerkannt wird.
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Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters, Ernst Pitz
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- 2006
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