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Moderne Kommunikationsmittel im Zivilrecht

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Die zentrale Frage des Buches ist, ob ein eigenhändiges Testament in elektronischer Form erstellt werden kann. Im Kontext der Schriftformreform wird das Formvorschriftenanpassungsgesetz behandelt. Anhand der Definition des Urkundenbegriffs im Zivilrecht wird untersucht, inwieweit ein elektronisches Dokument als Urkunde gemäß § 126 I BGB gelten kann. Besonders die Beweiseignung elektronischer Dokumente wird als entscheidendes Kriterium betrachtet. Elektronische Dokumente werden in ungeschützte, geschützte und gesicherte unterteilt. Nur gesicherte Dokumente erfüllen die Anforderungen an die Beweiseignung und gelten somit als Urkunden im Zivilrecht. Ein weiterer Fokus liegt auf der kritischen Analyse des Formvorschriftenanpassungsgesetzes, wobei die Einführung der Textform als überflüssig und teils unangemessen erachtet wird. Zudem wird die Reform als unvollständig kritisiert, da wichtige Aspekte wie die elektronische Beglaubigung und Beurkundung nicht berücksichtigt sind. Auch die qualifizierte Formvorschrift für die Erstellung eines eigenhändigen Testaments wird nicht ausreichend behandelt. Letztendlich zeigt sich, dass ein eigenhändiges Testament unter bestimmten Bedingungen auch in elektronischer Form rechtswirksam erstellt werden kann, womit die ursprüngliche Frage beantwortet ist.

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Moderne Kommunikationsmittel im Zivilrecht, Frank Hartmann

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Pubblicato
2006
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