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Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961

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Ist das Gesandtschaftsrecht heute noch relevant? Bestimmen nicht eher die Reisediplomatie von Regierungsvertretern und routinemäßige Gipfeltreffen die politischen Beziehungen zwischen Staaten? Wenn ja, wozu brauchen wir dann noch Diplomaten und Konsuln mit ihren Privilegien? Der vorliegende Kommentar zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen bietet überzeugende Antworten auf diese und andere Fragen des Gesandtschaftsrechts. Er wurde von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts verfasst, die täglich gesandtschaftsrechtliche Probleme praxisnah lösen. Gleichzeitig werden langfristige Entwicklungen im Gesandtschaftsrecht beobachtet und analysiert. Die gesammelte Expertise über die Jahre fließt in die Kommentierung ein, die wissenschaftliche Betrachtung und praktische Relevanz harmonisch verbindet. Das Werk deckt das gesamte Spektrum des Gesandtschaftsrechts ab, berücksichtigt historische Entwicklungen sowie aktuelle Tendenzen, die in der wissenschaftlichen Literatur bisher unzureichend behandelt wurden. Dazu zählen etwa die Tendenzen, den absoluten Schutz des diplomatischen Kuriergepäcks im Kontext der Terrorismusbekämpfung zu lockern oder die Bildung gemeinsamer Auslandsvertretungen. Eine alphabetisch gegliederte Begriffserklärung von „A“ wie Agrément bis „Z“ wie Zustellung an Missionen bietet wertvolle Unterstützung für den Einstieg.

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Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, Niklas Dominik Wagner

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2007
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