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Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963

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Ist das Gesandtschaftsrecht heute noch relevant? In Zeiten der Globalisierung scheinen die politischen Beziehungen zwischen Staaten zunehmend durch die Reisediplomatie von Regierungsvertretern geprägt zu sein. Routinemäßige Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs könnten die Kontakte von Diplomaten und Konsuln vor Ort ersetzen. Doch wozu brauchen wir dann Diplomaten und Konsuln mit ihren Privilegien und Immunitäten? Der vorliegende Kommentar zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen bietet überzeugende Antworten auf diese und weitere Fragen des Gesandtschaftsrechts, sowohl aus der Vergangenheit als auch der Gegenwart. Er wurde von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts erstellt, die täglich gesandtschaftsrechtliche Probleme lösen. Dabei wurden auch langfristige Entwicklungen im Gesandtschaftsrecht beobachtet und analysiert. Die gewonnene Expertise fließt in die Kommentierung ein, die eine harmonische Verbindung von wissenschaftlicher Betrachtung und praktischer Relevanz darstellt. Das gesamte Spektrum des Gesandtschaftsrechts wird abgedeckt, einschließlich historischer Entwicklungen und aktueller Tendenzen, die bisher in der Literatur unzureichend behandelt wurden. Eine alphabetisch gegliederte Begriffserklärung von „A“ wie Agrément bis „Z“ wie Zustellung an Missionen bietet wertvolle Unterstützung für den Einstieg.

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Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963, Niklas Dominik Wagner

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2007
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(In brossura)
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