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Juris PraxisKommentar Internetrecht

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Das Internetrecht etabliert sich zunehmend als eigenständiges Rechtsgebiet, und der Fachanwalt für Informationstechnologierecht wurde neu eingeführt. Der juris PraxisKommentar Internetrecht von Prof. Dr. Dirk Heckmann bietet eine umfassende Darstellung des aktuellen Stands von Rechtsprechung und Literatur. Viele Rechtsfragen werden erstmals angesprochen und beantwortet, was eine kompakte Kommentierung der wesentlichen Vorschriften im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologie ermöglicht. Dazu zählen Themen wie Domainrecht, Datenschutz, Urheberrecht, Werbung im Internet sowie arbeits- und strafrechtliche Aspekte der Internetnutzung und das neu erlassene Telemediengesetz. Mit dem „Lebenslagenprinzip“ werden Zusammenhänge aus verschiedenen rechtlichen Bereichen dargestellt, beispielsweise zu Domainregistrierung, File-Sharing und privater Internetnutzung am Arbeitsplatz. Das Werk richtet sich an Internetrechtseinsteiger sowie an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Richter und Verwaltungsbeamte, die in der Praxis mit Internetrechtsfragen konfrontiert sind. Auch für Jurastudenten ist der Kommentar ein wertvolles Arbeitsinstrument. Der juris PraxisKommentar Internetrecht erscheint in der juris BookLine und bietet zusätzlich einen permanent aktualisierten Online-Kommentar mit direkten Verlinkungen zu zitierten Normen und Entscheidungen. Zudem ist der Kommentar mit der innovativen Wiziway-Technologie ausgestattet, die ei

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Juris PraxisKommentar Internetrecht, Dirk Heckmann

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2007
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