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Das Bürgerentlastungsgesetz, veröffentlicht am 16. Juli 2009, verbessert die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, insbesondere für Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge. Zudem wurden einige gesetzliche Änderungen, die als Gegenfinanzierungsmaßnahmen im UntStRefG 2008 eingeführt wurden, revidiert, da sie sich als krisenverschärfend erwiesen haben. Dies betrifft die Zinsschranke (§ 4h EStG), die Mantelkaufregelung (§ 8c KStG) und die Anhebung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerungsgrenze (§ 16 Abs. 1 S. 1 UStG). Der verbesserte Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherung wurde nicht freiwillig eingeführt, sondern war eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2008, der eine sozialhilfegleiche Versorgung sicherstellen sollte. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 01.01.2010 eine Neuregelung zu treffen. Der Sonderausgabenabzug für Pflichtversicherungsbeiträge gilt unbegrenzt nur im Rahmen der 'Basisversorgung', was zu unterschiedlichen Auswirkungen im Vergleich zur vorherigen Rechtslage führt. Eine neue Broschüre veranschaulicht diese Änderungen mit Beispielen und behandelt wichtige Themen wie Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, neue Höchstbeträge und die Vergleichbarkeit von neuem und altem Recht. Auch die Änderungen zur Zinsschranke, Mantelkaufregelung und zur umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerungsgrenze werden in
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Bürgerentlastungsgesetz kompakt, Norbert Bolz
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- Pubblicato
- 2010
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- (In brossura)
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