Walter Röchling Libri






Das Buch enthält eine Gesamtdarstellung des neuen Betreuungsrechts, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Es bezieht das mit der Betreuungsrechtsreform (BGB) reformierte VBVG, das neu geschaffene BtOG sowie (auszugsweise) das aktualisierte FamFG mit ein. »Altes« und »neues« Betreuungsrecht werden in diesem Werk zusammengefasst dargestellt. Viele Fallbeispiele aus der Rechtsprechung erleichtern Zugang und Verständnis zu rechtlich schwierigen Problemlagen. Besonderer Wert wurde auf eine fachliche, aber zugleich verständliche Darstellung gelegt – in dem Wissen, dass die im (rechtlichen) Betreuungsbereich tätigen Personen zu einem hohen Anteil »Nichtjuristen« sind. Die Erläuterung neuer und/oder geänderter Gesetzesinhalte erfolgte im Wesentlichen authentisch durch wörtliche Wiedergabe der entsprechenden Gesetzesbegründungen, ggf. verbunden mit weiteren eigenen Ausführungen, Feststellungen und Zusammenfassungen.
Das Buch ermöglicht Studierenden, sich den Lernstoff im Bereich des Jugend-, Familien- und Betreuungsrechts selbständig oder als Begleitung zu den entsprechenden Lehrveranstaltungen anzueignen. Es ist ohne juristische Vorkenntnisse verständlich. Seine Schwerpunkte sind an der praktischen Tätigkeit von Sozialarbeitern ausgerichtet: der Entscheidung über Hilfen zur Erziehung, der Umsetzung des Schutzauftrags der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung, den Rechten von Eltern und Kindern, der Adoption und Pflegeelternschaft, der Beistandschaft, Vormundschaft und Pflegschaft sowie der gesetzlichen Betreuung erwachsener Menschen, die sich rechtlich nicht (mehr) selbst vertreten können. Neben verfahrensrechtlichen Fragen geht der Band außerdem auf die Aufgaben des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht sowie die häufig von Sozialarbeiter/innen wahrgenommene Funktion des Verfahrensbeistandes (''Anwalt des Kindes'') ein.
Rund 1,25 Millionen Betreuungen, früher Vormundschaften genannt, gibt es in Deutschland. Zwei Drittel davon werden ehrenamtlich durchgeführt – in der Regel von Familienangehörigen oder anderen dem Betroffenen nahestehenden Personen. Eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die für den Laien nicht ganz leicht zu durchschauen sind, muss beachtet werden. Dieser Ratgeber klärt über die bedeutenden Sachverhalte auf, unter anderem: Welche Auswirkungen hat eine Betreuung? Welche Pflichten sind zu erfüllen Welche Verantwortung hat man übernommen? Welche Behörden geben bei einer Betreuung Hilfestellung? Wie lässt sich eine Betreuung durch eine Vorsorgevollmacht vermeiden? Mit wichtigen Urteilsbegründungen sowie Informationen zu den Änderungen im Betreuungsgesetz von September 2009
Wer sich gedanklich mit der Adoption eines Kindes auseinandersetzt, hat in der Regel nur wenige aussagekräftige Informationen, um den Entschluß auch in die Tat umzusetzen. Zudem erschweren viele Begriffe und Fachausdrücke aus dem Adoptionsrecht das Verständnis in diesem Sachgebiet. Der Ratgeber informiert unter Einbeziehung fachlicher Sichtweisen der beteiligten Stellen über die Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Annahme eines Kindes bzw. Volljährigen auftreten, erläutert fachbezogene Rechtsbegriffe und setzt sich z. B. mit folgenden Fragen auseinander: Voraussetzungen der Annahme eines Minderjährigen erforderliche Einwilligungen und deren Ersetzungsmöglichkeiten Tätigkeit und Rolle der beteiligten Behörden, insbesondere der Adoptionsvermittlungsstelle Verfahrensgang und Entscheidungsform Rechtsfolgen der Adoption Auslandsadoption (einschließlich vom Gesetzgeber aktuell beabsichtigter zukünftiger Neuregelungen) Volljährigenadoption. Auf die psycho-sozialen Aspekte einer Annahme kann im Rahmen dieses Ratgebers naturgemäß nicht im einzelnen eingegangen werden. Dr. Walter RöchIing ist Familien- und Vormundschaftsrichter, darüberhinaus Lehrbeauftragter an der Fachhochschule NiederrheinlMönchengladbach für FamilienrechtlJugendhilferecht, Mitautor des im Nomos-Verlag erschienenen Lehr und Praxiskommentars Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und Autor verschiedener Fachpublikationen. In seiner Doktorarbeit befaßte er sich ebenfalls mit vormundschaftsrechtlichen/familienrechtlichen bzw. jugendhilferechtlichen Fragen.