Zum 1. Oktober 2009 ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Es betrifft alle Verträge, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verbunden wird. Das Gesetz löst damit die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes ab. Die Arbeitshilfe enthält auch Musterverträge für die statitonäre Altenhilfe und die Behindertenhilfe. Für Träger von Einrichtungen und Diensten, die neben der Überlassung von Wohnraum auch Betreuungsleistungen erbringen (Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen u. a.) und sich daher schnell in die Rechtslage einarbeiten und diese rechtssicher umsetzen müssen.
Sven Höfer Libri




Das neue Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) mit gekennzeichneten Änderungen Der Gesetzgeber hat die Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) bringt zahlreiche Änderungen des SGB XI. In dem vorliegenden Gesetzestext sind die Änderungen farblich hervorgehoben. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen erleichtern dem Praktiker den Übergang vom alten zum neuen Recht. Die Stellungnahme des DCV zu den Gesetzesänderungen bietet hilfreiche Hintergrundinformationen zur Entstehungsgeschichte der neuen Regelungen. Das Buch eignet sich für alle, die sich schnell in die neue Rechtslage einarbeiten müssen. Es erscheint direkt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Eine Leseprobe finden Sie links unter Sonstiges/Downloads.
Gegenstand der Studie ist die Evaluation der Strafzumessungspraxis bei justiziell mehrfach registrierten Personen. Vor dem Hintergrund der normativen Vorgaben wird die Entwicklung aufgezeigt, die mehrfach registrierten Personen hinsichtlich der Sanktionshärte im Verlauf ihrer Registriertenkarrieren durchlaufen.Der erste Teil der Untersuchung stellt das Strafzumessungsrecht einschließlich seiner straftheoretischen Grundlagen dar und geht der Frage nach, welcher Sanktionshärteverlauf nach diesen normativen Vorgaben zu erwarten ist. Dem normativen Modell werden dann die Ergebnisse empirischer Strafzumessungsforschung zur Sanktionshärteentwicklung gegenübergestellt.Der empirische Teil der Arbeit basiert auf den Längsschnittdaten der Freiburger Kohortenstudie. Aufbauend auf einer neuen Untersuchungsmethode werden die wesentlichen Strafzumessungskriterien im Jugendstrafrecht als auch im Erwachsenenstrafrecht ermittelt sowie die Sanktionshärteentwicklung in beiden Systemen dargestellt.