Più di un milione di libri, a un clic di distanza!
Bookbot

Johannes Kaspar

    1 gennaio 1976
    Strafrecht – Allgemeiner Teil
    Sentencing Guidelines versus freies tatrichterliches Ermessen - brauchen wir ein neues Strafzumessungsrecht?
    Casebook Strafrecht Allgemeiner Teil
    Der klassische Utilitarismus nach Jeremy Bentham und John Stuart Mill
    Kriminologie
    Strafen "im Namen des Volkes"?
    • Strafen "im Namen des Volkes"?

      Zur rechtlichen und kriminalpolitischen Relevanz empirisch feststellbarer Strafbedürfnisse der Bevölkerung

      Tag für Tag werden strafrechtliche Verurteilungen „im Namen des Volkes“ ausgesprochen. Was ist damit gemeint? Geht es (auch) um tatsächlich vorhandene Strafbedürfnisse und Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung? Kann man diese mit empirischen Methoden verlässlich ermitteln? Und lässt es sich theoretisch begründen, dass entsprechende Erkenntnisse vom Strafgesetzgeber oder von der Strafjustiz bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen sind? Die Beiträge im vorliegenden Tagungsband gehen diesen Fragen aus strafrechtlicher wie kriminologischer Sicht nach. Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist mit zwei Beiträgen auch Paul Robinson von der University of Pennsylvania Law School vertreten, der prominenteste US-amerikanische Vertreter einer an empirisch ermittelten Gerechtigkeitsintuitionen orientierten Straftheorie.

      Strafen "im Namen des Volkes"?
    • Die Studienarbeit behandelt Aspekte des modernen amerikanischen Rechtsdenkens und analysiert relevante philosophische, soziologische und historische Perspektiven. Verfasst im Jahr 1999 an der Ludwig-Maximilians-Universität München, bietet die Arbeit eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema und stützt sich auf 15 Quellen im Literaturverzeichnis. Die hervorragende Note spiegelt die Qualität und Tiefe der Analyse wider, die sich im Rahmen eines Seminars im Fachbereich Jura entfaltet.

      Der klassische Utilitarismus nach Jeremy Bentham und John Stuart Mill
    • Das Casebook stellt anhand der Leitentscheidungen des BGH die zentralen Rechtsatze des Allgemeinen Teils des Strafrechts dar und ordnet sie in ihren rechtlichen Kontext ein. Nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts und der sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme folgen die massgeblichen Entscheidungsgrunde. Die Entscheidung selbst wird sodann in ihren juristischen Kontext eingeordnet, der Streitstand voll entfaltet und die dazu vertretenen Ansichten pragnant dargestellt. Die Darstellung schliesst mit Hinweisen zur Vertiefung. Transferfragen dienen der Uberprufung des Gelernten. Das Buch richtet sich an Studenten im Grund- und Hauptstudium, die sich ein Rechtsgebiet anhand der Leitentscheidungen erschliessen wollen und an Examenskandidaten zur Vorbereitung auf die Prufung.

      Casebook Strafrecht Allgemeiner Teil
    • Der Allgemeine Teil ist zentral für das Verständnis des gesamten Strafrechts. Er ist sehr abstrakt und bereitet deshalb vielen Studierenden Schwierigkeiten. Das Buch komprimiert die Themen verständlich und vermittelt einen guten und fundierten Überblick über diesen äußerst klausurrelevanten Bereich.

      Strafrecht – Allgemeiner Teil
    • Sicherungsverwahrung 2.0?

      Bestandsaufnahme - Reformbedarf - Forschungsperspektiven

      Die neue Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand. Auf Grund des „Paukenschlags“ des Urteils des BVerfG vom 4.5.2011 wurde eine Umgestaltung des Rechts der Sicherungsverwahrung notwendig. Gut drei Jahre nach der Reform beleuchtet der Sammelband interdisziplinär und im Austausch von Wissenschaft und Praxis die neue Rechtslage. Neben den neuen Regelungen und deren Umsetzung in die Praxis werden nach wie vor bestehende Probleme und Reformdesiderate erörtert. Thematische Schwerpunkte sind u. a. die empirischen Erkenntnisse über die Entwicklung der Sicherungsverwahrung, das sich bei entlassenen Verwahrten stellende Problem des Risiko- und Übergangsmanagements, die Suche nach Alternativen zur Sicherungsverwahrung, die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf den allgemeinen Strafvollzug, das Verhältnis von Sicherungsverwahrung und Strafverteidigung, das ungelöste Problem valider Prognosen sowie zukünftige Forschungsfragen im Bereich der Sanktionierung „gefährlicher“ Straftäter. Mit Beiträgen von Hans Amannsberger, Ministerialdirektor Prof. Dr. Frank Arloth, RA Dr. Adam Ahmed, Jun.-Prof. Dr. Tillmann Bartsch, Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel, Prof. Dr. Axel Dessecker, Prof. Dr. Johannes Feest, Prof. Dr. Rita Haverkamp, Prof. Dr. Su Jiang, Prof. Dr. Katrin Höffler, Prof. Dr. Johannes Kaspar/Dr. Isabel Kratzer-Ceylan, Prof. Dr. Jörg Kinzig, Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Prof. Dr. Norbert Nedopil, Prof. Dr. Akihiro Onagi, RA Monika Werndl

      Sicherungsverwahrung 2.0?
    • Einführung in das japanische Recht

      • 237pagine
      • 9 ore di lettura

      Das japanische Recht ist eine interessante "Mischrechtsordnung": seit dem Zweiten Weltkrieg stark vom US-amerikanischen Recht geprägt, finden sich in ihr für den deutschen Juristen historisch bedingt zahlreiche Parallelen zum heimischen Recht. Diese großen Ähnlichkeiten und nicht zuletzt die wirtschaftliche Bedeutung Japans für ein exportorientiertes Land wie die Bundesrepublik machen es reizvoll für deutsche Juristinnen und Juristen, sich mit der japanischen Rechtsordnung näher zu beschäftigen. Das Lehrbuch gibt eine bewusst an den Bedürfnissen von Studentinnen und Studenten orientierte Einführung in das japanische Recht. Praktische Fälle sollen den Einstieg in die fremde Rechtsordnung erleichtern. Nach einführenden Darstellungen der drei großen Rechtsgebiete werden eine Vielzahl von ausbildungsrelevanten und einfach nachvollziehbaren Rechtsbereichen des japanischen Rechts in Form von Fallbesprechungen dargestellt. Zugleich bleibt auch immer die deutsche Rechtslage im Blick, wodurch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Rechtsordnungen deutlich werden. Das Lehrbuch wird daher auch erfahrenen Kennern des japanischen Rechts neue Einblicke verschaffen.

      Einführung in das japanische Recht
    • Ein am Strafzweck der Prävention ausgerichtetes Strafrecht führt entgegen der oft geäußerten Befürchtung nicht automatisch zu mehr Verboten und harter Bestrafung. Die erforderliche rechtsstaatliche Begrenzung leistet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie der Verfasser zeigt, erweist sich dieser gegenüber dem klassischen Schuldprinzip sogar als strengerer Maßstab, wenn man ihn konsequent anwendet und zugleich die empirischen Forschungsergebnisse zu den präventiven Wirkungen des Strafrechts berücksichtigt. Der verfassungsrechtlich nicht zulässige Rückgriff auf den Strafzweck des „Schuldausgleichs“ wird in diesem Konzept, das ausführlich erläutert wird, vermieden. Es trägt damit zur Rationalisierung und Humanisierung des Strafrechts bei.

      Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsschutz im Präventionsstrafrecht
    • Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet sowohl Opfern als auch Tätern zahlreiche Vorteile, wird jedoch oft aus Unkenntnis selten in Anspruch genommen. Dieses Werk vermittelt durch eine Kombination aus Theorie und Praxis umfassende Informationen dazu. Der theoretische Teil erklärt die grundlegenden Ideen, Begriffe und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung eines TOA im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Authentische Fallbeispiele stellen den Praxisbezug her und bieten konkrete Hilfestellungen. Die Autoren erläutern Methoden der außergerichtlichen Konfliktlösung und betrachten die Auswirkungen aus der Perspektive von Opfern und Tätern. Zahlreiche Formulierungsbeispiele für Schlichtungsvereinbarungen sowie wertvolle Hinweise von erfahrenen Praktikern ergänzen die Darstellung. Vorteile auf einen Blick: alle relevanten Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich in einem Band, klare und verständliche Sprache sowie zahlreiche praktische Fälle. Die Autoren sind Experten im Bereich der außergerichtlichen Konfliktlösung. Prof. Dr. Kaspar lehrt an der Universität Augsburg und hat zum Thema „Wiedergutmachung und Mediation im Strafrecht“ promoviert. Eva Weiler und Dr. Gunter Schlickum sind erfahrene Rechtsanwälte und Mediatoren, die seit Jahren für die Schlichtungsstelle „Ausgleich e. V.“ in Bayern tätig sind. Die Zielgruppe umfasst Strafverteidiger, Staatsanwälte und Richter.

      Der Täter-Opfer-Ausgleich