Gudrun Hochmayr Libri






Seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz 1998 gibt es im deutschen Strafgesetzbuch Strafschärfungen für das Beisichführen eines „gefährlichen Werkzeugs“. Die Versuche, den Begriff des gefährlichen Werkzeugs hinreichend präzise auszulegen, gelten als gescheitert. Allerdings gibt es kaum Überlegungen dazu, wie die vom BGH angeregte „adäquate Neufassung des Gesetzes“ erfolgen könnte. Mit dem Ziel einer sachgerechten Novellierung wurden die Regelungsmodelle in neun Ländern verglichen. Der Vergleich wird eingerahmt von einer rechtshistorischen Darstellung des Diebstahls mit Waffen. Der rechtsvergleichende Querschnitt fasst die Lösungsmodelle analysierend zusammen und bewertet sie. Reformüberlegungen schließen den Sammelband ab. Die Herausgeberin ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, insb. Europäisches Strafrecht und Völkerstrafrecht, an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) mit dem Forschungsschwerpunkt der Strafrechtsvergleichung. Mit Beiträgen von Isidoro Blanco Cordero, Andreas Eicker, Margareth Helfer, Gudrun Hochmayr, Johannes Keiler, Aleksandra Ligocka, Maciej Małolepszy, Wolfgang Schild, Kurt Schmoller, Zsolt Szomora, Stephen Thaman
Polen und Deutschland haben neue rechtliche Instrumente eingeführt, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen und die Betroffenen zu entschädigen: Polen 2004 die Verzögerungsbeschwerde, Deutschland 2011 die Entschädigungsklage, die eine Verzögerungsrüge voraussetzt. Das hat weitere Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer nicht verhindert. Eine im Herbst 2016 in Warschau abgehaltene deutsch-polnische Tagung von Rechtswissenschaftlern und Richtern oberster Gerichte hat eine kritische Bestandsaufnahme vorgenommen und Überlegungen zu Lösungen angestellt, die mit der Europäischen Menschrechtskonvention in Einklang stehen. Neben einer überlangen Dauer von Verfahren vor dem EuGH wurde schließlich das Problem der überlangen Verfahrensdauer vor Verfassungsgerichten erörtert, für das in Polen eine gesetzliche Regelung noch aussteht.
"Ne bis in idem" in Europa
Praxis, Probleme und Perspektiven des Doppelverfolgungsverbots
Das Verbot, zweimal wegen derselben Tat verfolgt oder bestraft zu werden (ne bis in idem), wird in der Europäischen Union auf mehreren Ebenen bei unterschiedlicher Reichweite gewährleistet. Mit dem Inkrafttreten der Grundrechtecharta hat die Vielschichtigkeit des Verbots zugenommen. Der Tagungsband greift zentrale Auslegungsfragen von ne bis in idem auf: Ist der Tatbegriff faktisch oder normativ zu bestimmen? Bedarf es eines autonom-europäischen Begriffs der Rechtskraft? Welche Voraussetzungen bestehen für die transnationale Wiederaufnahme von Strafverfahren? Lassen sich Einschränkungen des transnationalen ne bis in idem aufrechterhalten? Welche Rolle spielt die abweichende Handhabung durch den EuGH im Wettbewerbsrecht? Die Autoren untersuchen die Judikatur des EuGH und EGMR und zeigen Divergenzen auf. Diese werden zum Anlass genommen, eigene Lösungskonzepte zu entwickeln. Mit Beiträgen von: Prof. Dr. Martin Böse, Prof. Dr. Robert Esser, Prof. Dr. Martin Heger, Prof. Dr. Gudrun Hochmayr, Prof. Dr. Kurt Schmoller, Prof. Dr. h. c. Wolfgang Schomburg, Hon.-Prof. Dr. Fritz Zeder
Dieses Casebook ist ein Lernbehelf zur gezielten Vorbereitung auf die Diplomklausur aus Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Es ermöglicht das Einüben und Perfektionieren der Falllösungstechnik.