Exploring the classical theory of liberalism, this book delves into the foundational ideas of influential thinkers like Montesquieu, Adam Smith, Immanuel Kant, and Thomas Jefferson. It critiques contemporary definitions and interpretations of liberalism, offering a deeper understanding of its historical evolution and core principles. By revisiting these seminal figures, the work aims to clarify the essence of liberalism and its relevance in today's political landscape.
Translation of the German work published in 1988. The author sees seeds of destruction in America's toleration of ever greater liberty. Annotation copyright Book News, Inc. Portland, Or.
The book delves into Weber's approach, arguing for its humanizing value, which has often been overlooked by critics. It explores the humanistic mission of universities and their significance in fostering youth engagement and supporting democratic ideals. Through this examination, the author aims to highlight the essential role of education in promoting a more humane society.
Focusing on the importance of federalism, this treatise explores how The Federalist advocates for free government and peace within a federal state while addressing security against foreign threats. Gottfried Dietze's comprehensive study, published in 1960, analyzes the work's historical context and its authors' influences, highlighting its lasting impact on political literature and constitutional democracy. Recognized by figures like John Quincy Adams, the papers are deemed nearly as authoritative as the Constitution itself, making this examination a significant contribution to understanding American governance.
Recht impliziert Rechthaben. Wer Recht setzt oder sich darauf beruft, glaubt in der Regel, daß er recht hat. Vom Rechthaben aber ist es nicht weit zur Rechthaberei, in der eine Intensivierung des Rechthabens gesehen werden kann. Da diese nun beim Kampf ums Recht mehr oder weniger natürlich erscheint, kann man meinen, Recht beruhe im Grunde auf Rechthaberei. Das aber weist zu einer Kritik des Rechtsbegriffs, denn Intensivierungen gehen meist über das dem Normalen gemäße Maßvolle hinaus. Nach Ausführungen über die der Rechthaberei allgemein angelasteten Übel wird hier die dem Juristischen eigene Rechthaberei behandelt. Sie ist am deutlichsten und bedenklichsten bei modernen rechtsetzenden Ereiferungen in Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen, aber auch Gewohnheitsrecht und Naturrecht sind von ihr nicht frei. Neben Rechthabereien beim Schaffen verbindlicher Rechtsnormen werden diese beim Berufen auf solche Normen untersucht. Gerechtfertigt wie sie im Interesse der einzelnen Menschen und der Rechtsordnung auch sein mögen, sollte man nicht vergessen, daß das Recht als bloßes Menschenwerk bloß ein ethisches Minimum ist, erdgebunden aber nicht notwendig ehrverbunden, und deshalb von üblen Rechthabereien auch im Rechtsverkehr absehen. Zum Wohle des Rechten kommt man so vielleicht zu einem von Rechthabereien immer mehr erlösten Recht. Die hier aufgezeigten Probleme wurden in der Hoffnung angeschnitten, rechthaberischen Versuchungen nicht erlegen zu sein.
Die in dem vorliegenden Band zusammengefaßten Essays versuchen, die Problematik der Menschenrechte an der Irrnis und Wirrnis, Nutzung und Ausnutzung, Entpflichtung und Verpflichtung dieser Rechte zu zeigen. Sie stellen die Beispiele partieller Erscheinungen der Menschenrechtsidee, dieses Dings an sich, dar, die durch die Willen der Menschen aus verschiedenen Gründen an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten geformt wurden. Menschenrechte bewegen und erregen die Menschheit. Ihre Problematik ist unerschöpflich, sind sie doch von verschiedenen Menschen an verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich aufgefaßt worden. Wohin ihr Drang führen kann, sollte immer wieder gefragt werden. Wer sich mit Menschenrechten befaßt, erfährt immer mehr, wie schwer sie zu fassen sind infolge all ihrer Auffassungen. Immer weniger aber erscheint ihm das unfaßbar. Versuche, diese Rechte und deren rechtes Maß klärend zu fördern, werden wegen der Einfältigkeit und Vielfalt alles Menschlichen und Weltlichen wohl nie zum Ziele kommen. Sorgen sind geblieben um den Menschen- rechtskomplex, der immer größer geworden ist, und dessen Problematik stetig offensichtlicher wird. Die umfangreiche Literatur zeigt, daß Menschenrechte von vielen Seiten her gesichtet und beurteilt wurden. Das entspricht ganz ihrem Wesen, denn sie betonen jeweils gerade das, was sie dem allumfassenden Menschenrecht den Umständen entsprechend entnehmen. Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch weiteren Klärens. Sie soll wachsendes, oft nicht wachsames Begehren maßvoller machen. Zu einer Verklärung von Menschenrechten soll sie nicht führen. Dazu wissen wir noch zu wenig. Wir leben auch heute, wie zur Zeit Kants, in einem Zeitalter der Aufklärung, nicht aber schon in einem aufgeklärten. Es geht ihr lediglich um einen Beitrag zu größerer Klarheit im Dienste der Wahrheit, um die man trotz aller Beschönigungen und Verbrämungen nun einmal nicht herumkommen wird. Sie versucht zum Eigentlichen und Reinen de