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Karl Heinz Ladeur

    22 maggio 1943
    Negative Freiheitsrechte und gesellschaftliche Selbstorganisation
    Das Rechtssubjekt und sein Bildungsroman
    Die Zukunft der Medienverfassung
    Innovationsoffene Regulierung des Internet
    Das Recht der Netzwerkgesellschaft
    Liberal institutions, economic constitutional rights, and the role of organizations
    • „Nach der “Gesellschaft der Individuen„ die “Gesellschaft der Organisationen„, nach der “Gesellschaft der Organisationen„ die “Gesellschaft der Netzwerke„!“ So beschreibt Karl-Heinz Ladeur schlagwortartig die Selbsttransformation der Gesellschaft in den westlichen Ländern der letzten hundertfünfzig Jahre. Der Untergang eines von monarchischer Repräsentationskraft bestimmten Staates führte auch in den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen seit dem späten 19. Jahrhundert zu einer stärkeren Öffnung für eine Welt aus Relationen. Die überkommenen subjektphilosophischen Transzendentalfiguren und vertikalen Begründungsverhältnisse werden durch horizontale Beziehungen ergänzt und ersetzt, an denen zunächst primär Organisationen und Gruppen und heute mehr und mehr sich fortlaufend verändernde Netzwerke beteiligt sind. Auf diese gewandelte gesellschaftliche Situation muss sich das Recht einstellen. Es muss dazu die veränderte Rolle der Ungewissheit verarbeiten, die nicht länger im Sinne klassischer Rationalitätsvorstellungen durch die Gewinnung eines festen Grundes weitgehend beseitigt oder zumindest verdrängt werden kann. Gefordert ist die Anpassung des modernen Rechts an eine Netzwerklogik der relationalen Rationalität, die in unterschiedlichen Feldern - Rechtstheorie, Rechtsmethodologie, Staatstheorie, Verfassungstheorie, Verwaltungsrecht usw. - zu operationalisieren ist.

      Das Recht der Netzwerkgesellschaft
    • Das Internet bedeutet eine Herausforderung sowohl für die allgemeine Privatrechtsordnung als auch das besondere Medien- und Technikrecht. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach einem eigenen Recht für Kommunikationsnetzwerke: Wie müssen Grundrechte rekonstruiert werden, um der Eigendynamik des neuen Mediums gerecht zu werden? Welche Konsequenzen ergeben sich etwa für das Verbot rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Inhalte, den Datenschutz oder das internationale Privatrecht? Wie können Transparenz, Offenheitspflege und letztlich Freiheit insgesamt in Kommunikationsnetzwerken gewährleistet werden? Es geht also um Fragen der innovationsoffenen Regulierung des Internet. Das Internet bedeutet aber auch eine Herausforderung für die wissenschaftliche Diskussion. Perspektivwechsel und Grenzgänge werden notwendig: zwischen Theorie und angewandter Wissenschaft, öffentlichem Recht und Privatrecht, Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaft. Dieser Band bietet eine umfang- und facettenreiche Darstellung ausgewiesener Autoren zum neuen Recht für Kommunikationsnetzwerke.

      Innovationsoffene Regulierung des Internet
    • Die Zukunft der Medienverfassung

      • 110pagine
      • 4 ore di lettura

      Medien gestalten eine Gesellschaft mindestens so grundlegend wie umgekehrt. Durch ihre Digitalisierung andern sich die Bedingungen von Individualitat, Meinungsbildung und Offentlichkeit gleichermassen. Die neuen Intermediare, uber die sich Sozialitat im Digitalen konstituiert, sind zugleich die zentralen Akteure der Digitalwirtschaft. Die Moglichkeitsraume der Zukunft werden scheinbar massgeblich durch sie generiert. Was aber wird dann aus den in der analogen Welt entstandenen Konzepten von Privatheit oder Vielfaltssicherung? Was aus den Kommunikationsgrundrechten? Sind zu ihrem Schutz im Internet gar vollig neue Institutionen erforderlich? In der Gesellschaft der Netzwerke geraten praktisch alle Begriffe des Medienrechts unter Veranderungsdruck. Der Vortrag von Karl-Heinz Ladeur und die Kommentare von Christoph Beat Graber und Albert Ingold machen sich daher auf die Suche nach der Zukunft der Medienverfassung.

      Die Zukunft der Medienverfassung
    • Negative Freiheitsrechte und gesellschaftliche Selbstorganisation

      Zur Erzeugung von Sozialkapital durch gesellschaftliche Institutionen

      • 349pagine
      • 13 ore di lettura

      Die negativen Freiheitsrechte werden in der rechts- und sozialwissenschaftlichen Literatur häufig als Schutzrechte des 'egoistischen Individuums' vor dem Staat dargestellt. Dies wird entweder in den verschiedenen Lesarten des methodologischen Individualismus als notwendiger Ausdruck des Respekts vor der Autonomie des Individuums legitimiert oder es wird kritisch als Verkürzung der menschlichen Freiheit um ihre kollektive Komponente angesehen. In der kritischen Perspektive bedarf es der Ergänzung der negativen Freiheitsrechte um ein 'positives' Pendant, das erst 'wirkliche' Freiheit ermöglicht. Karl-Heinz Ladeur zeigt, daß die verbreitete Konstruktion negativer Freiheit als 'Abwehrrecht' gesellschaftliche Selbstorganisation nicht ermöglicht. Nur auf dieser Grundlage liegt der Gedanke nahe, daß die Emanzipation von privater Interessenorientierung, die sich ausdrücklich im öffentlichen Raum vollzieht, eine rationale Ordnungsbildung erlaubt. Demgegenüber sollte der Gebrauch negativer Freiheitsrechte seinerseits Effekte erzeugen, die umfassend genutzt werden können. So entsteht einerseits ein Wissen, das nicht nur privat angeeignet werden kann. Zum anderen ermöglichen die negativen Freiheitsrechte den Aufbau eines produktiven Netzwerks von Erwartungen und Konventionen. Wissen und Netzwerk bilden ein soziales Kapital, das allgemein genutzt werden kann.

      Negative Freiheitsrechte und gesellschaftliche Selbstorganisation
    • Der Anfang des westlichen Rechts

      Die Christianisierung der römischen Rechtskultur und die Entstehung des universalen Rechts

      • 180pagine
      • 7 ore di lettura

      Karl-Heinz Ladeur entwickelt eine von der Rechtstheorie bestimmte neue Perspektive auf die römische Rechtskultur der Spätantike und deren Wandel im Prozess der Christianisierung. Damit gewichtet er auch die Bedeutung der Spätantike für die Herausbildung des neuzeitlichen Rechtsverständnisses anders. Die drei Gründungsorte der westlichen Rechtskultur, Jerusalem, Athen und Rom, bilden den Ursprung der Unruhe, die deren Evolution geprägt hat. Deren paradoxe „longue durée“ hat Unterbrechungen nicht verhindert, aber die produktive wechselseitige Irritation zwischen Religion, Philosophie und Recht nie abgebrochen. Dadurch ist eine unfertige, unvollständige Rechtskultur ohne Einheit entstanden, die auf die Beobachtung und Ermöglichung des Wissens von der Welt eingestellt war. Die Bedingungen der Möglichkeit des subjektiven Rechts, der Rechtsperson, des universalen Rechts, sind in dieser Zeit entstanden.

      Der Anfang des westlichen Rechts
    • Das Buch zeigt an einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Beispiele, wie sehr das Recht von gesellschaftlichen Wissenssystemen abhängig ist und diese im Gegenzug strukturiert und ordnet. Wissen ist keine passive Sammlung von Fakten oder Werten, die vom Recht nur aufgenommen werden. Dabei geht es nicht nur um wissenschaftliches und technisches Wissen, sondern auch um praktisches wirtschaftliches, religiöses und kulturelles Wissen, das durch Lebensformen »instituiert« wird und sich der theoretischen Beobachtung weitgehend entzieht. Das Recht stützt durch »Fiktionen« ein praktisches Weltverhältnis ab, das die Welt ordnet und umgekehrt die dem Wandel unterliegende Binnenstruktur des Subjekts darauf einstellt. Dadurch wird jeweils die andere Seite einer Unterscheidung auf der primären Ebene ausgeschlossen, aber auf einer sekundären Ebene durch die Rechte der Kunst, der Wissenschaft, der Religion und der Literatur wieder eingeführt. Dadurch wird eine Oszillation erzeugt, die immer wieder neues Wissen, aber auch neue theoretische Möglichkeiten eines ganz Anderen hervorbringt.

      Recht - Wissen - Kultur