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Seit dem 1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt in Deutschland liberalisiert, wodurch die Monopole der Deutschen Telekom AG aufgehoben wurden. Diese Liberalisierung führt zu Wettbewerbsfreiheit auf einem entscheidenden Zukunftsmarkt, bringt jedoch auch erhebliche Regulierungsprobleme mit sich. Der freie Wettbewerb erfordert staatliche Eingriffe zur Gestaltung und Regulierung, wie im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt. Besonders wichtig sind die Bestimmungen des dritten Teils des TKG zur Entgeltregulierung (§§ 23-31 TKG). Seit 1998 hat die Regulierungsbehörde eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die auf diesen Bestimmungen basieren, was zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führte. Eine systematische Untersuchung der Befugnisse der Regulierungsbehörde fehlt bislang. Die Autorin schließt diese Lücke, indem sie die Entstehungsgeschichte und Regulierungskonzeption des TKG analysiert. Sie beleuchtet das Widerspruchsverfahren bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 23 TKG, diskutiert verfassungs- und europarechtliche Probleme und untersucht die Entgeltregulierung nach §§ 24 ff. TKG hinsichtlich Anwendungsbereich, Prüfungsmaßstab und Regulierungsverfahren. Der privatrechtsgestaltende Verwaltungsakt wird als zentrales Instrument der Entgeltregulierung herausgearbeitet, was interessante Fragestellungen zur Wirkung und verwaltungsrechtlichen Behandlung aufwirft und Überlegungen zum Rechtsschutz anregt.
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Die Entgeltregulierung im Telekommunikationsgesetz, ... Stamm
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- 2001
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