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In Frankreich wurde 1994 eine neue Rechtsform eingeführt: die Société par actions simplifiée (SAS). Christoph Hirschmann untersucht in seiner Arbeit umfassend das Recht der SAS, unterteilt in nationale und europäische Aspekte. Zunächst analysiert er die dogmatischen Grundlagen und systematisiert die SAS im französischen Gesellschaftsrecht. Er zeigt, dass die SAS eine Mischform aus Kapitalgesellschaft und personalisierter Gesellschaft darstellt. Die Einführung dieser Rechtsform war eine Reaktion auf die Unzufriedenheit mit der Starrheit des bestehenden Gesellschaftsrechts, insbesondere hinsichtlich gemeinsamer Tochtergesellschaften und Holdingstrukturen. Hirschmann beleuchtet die Möglichkeiten, die vor 1994 zur Verwirklichung unternehmenspolitischer Ziele bestanden. Er beschreibt das Binnenrecht der SAS, das durch eine weitreichende Gestaltungsfreiheit der Satzungsgeber gekennzeichnet ist. Im europäischen Kontext untersucht der Autor, ob die europäischen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der Schaffung neuer Rechtsformen wie der SAS entgegenstehen. Diese Frage ist besonders relevant, da der französische Gesetzgeber die SAS in einem Bereich geschaffen hat, der den Richtlinien nahekommt, um deren Anwendbarkeit zu umgehen. Hirschmann schlussfolgert, dass nationale Gesetzgeber grundsätzlich neue Rechtsformen schaffen dürfen, auch in der Nähe dieser Richtlinien, wobei die „Lehre von der Umgehung von Richtlinien“ eine Grenze darste
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Neue Gestaltungsfreiheit im französischen Gesellschaftsrecht: die Société par Actions Simplifiée (SAS), Christoph Hirschmann
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- 2001
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- (In brossura)
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