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Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren

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Die vorliegende Arbeit behandelt die Willensmängel des Angeklagten im Kontext des Rechtsmittelverzichts im Strafverfahren und deren prozessuale Geltendmachung. Der Rechtsmittelverzicht gilt nach herrschender Meinung auch bei Willensmängeln als unwiderruflich und unanfechtbar. Bisher dominieren Einzelfallentscheidungen bei der Bestimmung von Ausnahmefällen. Der Autor zielt darauf ab, einen Weg zur abstrakten Herleitung und Abgrenzung solcher Willensmängel aufzuzeigen, um ein ausgewogenes und klares System zu etablieren, das den Interessen der Rechtspflege und des Angeklagten gerecht wird. Dieses System basiert auf einer Verantwortungsabschichtung zwischen den Prozessbeteiligten hinsichtlich der Willensmängel. Maßstäbe für die Verantwortungsverteilung sind strafprozessuale Normen, die Rollen der Verfahrensbeteiligten, gesetzliche Wertungen und der Grundsatz des fair trial. Die Beachtlichkeit eines Willensmangels hängt nicht von seiner Einordnung in traditionelle Kategorien ab, sondern von der Art der Einflussnahme auf die Entscheidungsautonomie des Angeklagten. Der Autor bietet insbesondere eine tragfähige Lösung für die umstrittene Konstellation des im Voraus vereinbarten Rechtsmittelverzichts, der als unwirksam erachtet wird. Abschließend untersucht er die Mittel, die die StPO zur Geltendmachung eines beachtlichen Willensmangels bietet, sowie die Voraussetzungen, die der Angeklagte erfüllen muss, wobei die Wiedereinsetzung in

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Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren, Frank S. Meyer

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2003
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(In brossura)
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