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Kollisionsrecht und ausländisches Recht in spanischen und deutschen Zivilverfahren

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Der Verfasser untersucht die Aufgaben von Gericht und Parteien im Zivilprozess, wenn es darum geht, ein Verfahren nach ausländischem Recht zu entscheiden. Die Artikel 12.6 des spanischen Código Civil und 281 des Zivilprozessgesetzes LEC sowie § 293 der deutschen ZPO nimmt er zum Anlass, sich kritisch mit der richterlichen Praxis auseinander zu setzen. Er diskutiert, wie Auslandsrecht unter Beachtung der Vorgaben dieser Normen sowie des Europa- und Verfassungsrechts zu ermitteln ist; ob und wann sich Parteien auf ausländisches Recht berufen und es beweisen müssen. Die Lehre vom fakultativen Kollisionsrecht findet Berücksichtigung, ebenso Fragen der Anfechtbarkeit durch Rechtsmittel, Ersatzrechtslösungen bei Nichtermittelbarkeit und einstweiliger Rechtsschutz in Spanien wie Deutschland.

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Kollisionsrecht und ausländisches Recht in spanischen und deutschen Zivilverfahren, Markus Artz

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2004
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(In brossura)
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