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Der Gesetzespositivismus wird heute als überholt angesehen, insbesondere in Bezug auf die Annahme, dass konkrete Urteile allein aus allgemeinen Gesetzen abgeleitet werden können. Dennoch bleibt die Bindung des Richters an das Gesetz gemäß Art. 20 III GG bestehen. Die weit verbreitete Auffassung, dass Urteile nur durch ihre Rückbindung an demokratisch erlassene Normen legitimiert werden können, führt dazu, dass dezisionistische Elemente in richterlichen Entscheidungen oft als notwendiges Übel betrachtet werden, das minimiert werden sollte. Viele rechtstheoretische Ansätze versuchen daher, diese Elemente zu eliminieren. Anusheh Rafi präsentiert in seiner Promotionsarbeit den innovativen Ansatz des „gebundenen Dezisionismus“. Im ersten Kapitel wird dargelegt, dass dezisionistische Elemente unvermeidlich sind. Im zweiten Kapitel werden Kriterien vorgestellt, die den Richtern helfen, ihre Entscheidungsbefugnis verantwortungsvoll auszuüben. Im dritten Kapitel werden neun Kriterien formuliert, die bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen sind, um ein gutes, zweckgerichtetes Urteil zu fällen. Diese Kriterien dienen als Topoi der juristischen Argumentation, die gegeneinander abgewogen werden müssen, um dem Rechtsfrieden, dem übergeordneten Ziel des Urteils, bestmöglich zu dienen.
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Kriterien für ein gutes Urteil, Anusheh Rafi
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- 2004
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- (In brossura)
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