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Drittparteienhaftung bei Kennzeichenverletzungen

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Stefan Schilling liefert eine rechtliche, rechtsvergleichende und rechtsökonomische Analyse einer Störerhaftung der Domainvergabestelle (DENIC) bei Verletzung von Kennzeichenrechten durch Internet-Domainnamen. Die Vergabestellen sind durch ihre Registrierungstätigkeit unweigerlich Mitverursacher dieser Rechtsverletzungen. Die Untersuchung soll einen Beitrag dazu leisten, die Problematik der Kennzeichenverletzungen durch Domainnamen unter dem Blickwinkel einer Drittparteienhaftung zu einer rechtlich und ökonomisch sinnvollen Lösung zu bringen. Schilling untersucht, inwieweit die haftungsrechtliche Einbeziehung der Vergabestellen geeignet wäre, Anreize zu setzen, Kennzeichenverletzungen schon von vornherein präventiv zu vermeiden oder zumindest effektiv zu lösen. Bei der Gesamtheit der deutschen Internetdomains handelt es sich um ein öffentliches Gut, was Auswirkungen auf die an deren Verwalter zu stellenden Anforderungen haben muss. Hier erscheint dem Verfasser das gesetzlich geregelte Eintragungsverfahren für Marken beim DPMA als denkbares Vorbild.

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Drittparteienhaftung bei Kennzeichenverletzungen, Stefan Schilling

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2004
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(In brossura)
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