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Reiserecht

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Mit der Normierung eines Schadenersatzanspruchs für entgangene Urlaubsfreude durch das ZivRÄG 2004 mit 1.1.2004 wurde die Bedeutung der §§ 31ff KSchG für die Abwicklung von Reiseveranstaltungsverträgen abermals unterstrichen. Der vorliegende Kommentar beschäftigt sich nicht nur mit der strukturellen Aufarbeitung der §§ 31b ff KSchG im Hinblick auf den Abschluss und die Durchführung von Reiseveranstaltungen iSd der Pauschalreise-Richtlinie 90/314/EG, sondern beleuchtet auch die praktischen reiserechtlichen Probleme im Falle von Leistungsstörungen nach Reiseantritt und der Behebung von Reisemängeln durch den Veranstalter. Besonders ausführlich wird auf die nunmehr mögliche Zubilligung eines Schadenersatzes für entgangene Urlaubsfreude gem § 31e Abs 3 KSchG eingegangen.

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Reiserecht, Andrea Michitsch

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2004
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(In brossura)
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