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Der pseudo-ulpianische liber singularis regularum

Entstehung, Eigenart und Überlieferung einer hochklassischen Juristenschrift

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Die grundlegende Untersuchung des bedeutenden hochklassischen lateinischen Rechtstextes, der pseudo-ulpianische liber singularis regularum, ist einer der wenigen römischen Rechtstexte, die außerhalb der justinianischen Sammlung überliefert sind. Der Text existiert in einer einzigen Handschrift und wurde erstmals 1549 veröffentlicht. Er stellt elementare Rechtsregeln dar und wurde lange Zeit als Werk des spätklassischen Juristen Ulpian angesehen. Diese Überzeugung schwand jedoch, als der Text seit dem Ende des 19. Jahrhunderts als nachklassische Schrift unklarer Autorschaft betrachtet wurde, wobei auch spätere Veränderungen vermutet wurden. Die vorliegende Arbeit, die moderne romanistische Methoden anwendet, lässt den liber singularis regularum in neuem Licht erscheinen. Detaillierte Analysen des gesamten Textes belegen, dass er um 180 n. Chr. oder kurz danach verfasst wurde. Obwohl Ulpian vermutlich nicht der Verfasser ist, bleibt der liber singularis regularum ein wichtiges Dokument der klassischen Tradition des römischen Rechts, insbesondere der prokulianischen Rechtsschule. Besonders relevant ist der Vergleich mit den Institutionen des Gaius, der der konkurrierenden, naturrechtlich geprägten Rechtsschule der Sabianianer angehörte.

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Der pseudo-ulpianische liber singularis regularum, Martin Avenarius

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Pubblicato
2005
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