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Gemeinsame Servicestellen in der Rehabilitation

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Das SGB IX trat im Juli 2001 in Kraft und fasst die Vorschriften zum Rehabilitations- und Behindertenrecht zusammen. Ein zentrales Ziel des Gesetzgebers ist der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik: Statt Fürsorge und Versorgung steht die Selbstbestimmung der Betroffenen im Fokus, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dafür ist ein verbesserter Zugang zum Rehabilitationssystem notwendig, wobei die Träger ihre Dienstleistungen bürgernäher gestalten sollen. Im Rahmen des SGB IX wurden gemeinsame Servicestellen eingerichtet, die als Anlaufstelle für alle Fragen zur Rehabilitation fungieren, unabhängig vom zuständigen Träger. Ihre Aufgaben gehen über die einmalige Beratung hinaus; sie bieten Unterstützung bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs und begleiten Antragsteller im Verfahren. Die Arbeit analysiert Angebot und Nachfrage nach Informationen über das Rehabilitationssystem und begründet die Schaffung der Servicestellen im Kontext des SGB IX. Es besteht jedoch kein Konsens über ihre Aufgaben und Handlungsfelder, und diese können derzeit nicht zufriedenstellend erfüllt werden, was durch Literaturanalyse und Experteninterviews belegt wird. Zudem wird der Bedarf an qualitätssichernden Maßnahmen in den Servicestellen erörtert und entsprechende Ansätze aufgezeigt.

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Gemeinsame Servicestellen in der Rehabilitation, Holger Wellmann

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2004
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(In brossura)
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