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Die Diskussion über eine Verbandsklage im deutschen Arbeitsrecht hat sich bisher hauptsächlich auf die Durchsetzung von Tarifverträgen konzentriert. Eine rechtsvergleichende Perspektive zeigt jedoch, dass Verbandsklagen im Arbeitsrecht nicht nur auf Tarifverträge oder Gewerkschaftsbefugnisse beschränkt sein müssen. Im europäischen Recht besteht zunehmend Handlungsbedarf, da es den Mitgliedsstaaten im Antidiskriminierungsrecht weniger Freiraum bei der Auswahl geeigneter Mittel für effektiven Rechtsschutz lässt und die Einführung von Vertretungsbefugnissen für private Vereinigungen verlangt. Dies birgt die Gefahr einer Rechtszersplitterung innerhalb des deutschen Rechts, wenn für verschiedene Bereiche wie Tarifverträge und Antidiskriminierung unterschiedliche Schutzmechanismen geschaffen werden. Das vorliegende Gutachten untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und rechtstechnische Umsetzbarkeit einer allgemeinen Verbandsklage zur Durchsetzung gesetzlicher Mindestbedingungen im Arbeitsrecht. Es bietet die rechtlichen Grundlagen für eine umfassende Diskussion über kollektiven Rechtsschutz und präsentiert einen Gesetzentwurf für eine echte Verbandsklage im öffentlichen und kollektiven Interesse. Ziel ist es, nicht nur prozessstandschaftliche Klagebefugnisse zur Unterstützung von Individualbeschwerden zu schaffen, sondern auch die Herausforderungen der Durchsetzungsschwäche im Individualarbeitsrecht umfassender anzugehen.
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Gesetzentwurf für eine Verbandsklage im Arbeitsrecht, Eva Kocher
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- 2002
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- (In brossura)
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