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Kindeswohl fördern, nacheheliche Eigenverantwortung stärken Das neue Recht sieht mehr Möglichkeiten, Unterhaltsansprüche zu befristen oder zu beschränken. Ein vertraglicher Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist nur noch wirksam, wenn beide Parteien über die Folgen umfassend aufgeklärt wurden. Unterhaltsvereinbarungen vor der Scheidung müssen notariell beurkundet werden. Dieser Fachratgeber erklärt das neue Recht: Grundsatz der Eigenverantwortung „Fortfall“ des Anspruchs auf lebenslange Gewährleistung des in der Ehe erreichten Lebensstandards Unterhaltsbefristung/-begrenzung Verlängerungsmöglichkeiten der Unterhaltsansprüche Abänderungsmöglichkeiten bestehender Unterhaltstitel Mindestunterhalt von Kindern
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Der neue Unterhalt ab 2008, Karin Susanne Delerue
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- Pubblicato
- 2008
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- (In brossura)
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