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Das Örtlichkeitsprinzip im kommunalen Wirtschaftsrecht

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Die Praxis der Kommunalwirtschaft wird derzeit durch erhöhten Konkurrenzdruck von privaten Anbietern beeinflusst, was zu einem Trend zur gebietsüberschreitenden Betätigung kommunaler Unternehmen führt. Dies steht im Widerspruch zum Örtlichkeitsprinzip, das besagt, dass das Geschäftsgebiet kommunaler Unternehmen auf die sie tragenden Gemeinden beschränkt sein soll. Carolina Scheps untersucht die rechtlichen Implikationen dieses Prinzips. Sie analysiert die Grundlagen des Örtlichkeitsprinzips als Teil der verfassungsrechtlichen Bindungen öffentlicher Gewalt und beleuchtet die Reichweite des räumlichen Wirkungskreises kommunaler Unternehmen. Ihre Ergebnisse zeigen, dass die Kompetenzzuweisung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG eine Leistungserbringung außerhalb des eigenen Gemeindegebiets nicht mehr zulässt, es sei denn, die Tätigkeit dient ausschließlich der Auslastung bestehender Unternehmenskapazitäten. Diese kapazitätsauslastende Tätigkeit ist jedoch nicht unbegrenzt zulässig und erlaubt keinen Wettbewerb mit den kommunalen Unternehmen der betroffenen Gemeinden. Anschließend überprüft die Autorin die Vereinbarkeit des Örtlichkeitsprinzips mit dem EG-Recht und kommt zu dem Schluss, dass es grundsätzlich nicht entgegensteht. Die Arbeit schließt mit der Darstellung rechtlich zulässiger Möglichkeiten zur Ausweitung des Wirkungskreises kommunaler Unternehmen, insbesondere durch interkommunale Zusammenarbeit.

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Das Örtlichkeitsprinzip im kommunalen Wirtschaftsrecht, Carolina Scheps

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2006
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