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Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten wird, wenn der Beklagte in der EU ansässig ist, durch die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) geregelt. Diese trat 2002 in Kraft und ersetzte das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ). Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Rechtsakten liegt im Vertragsgerichtsstand, dessen Neufassung in Art. 5 Nr. 1 EuGVVO behandelt wird. Florian Wipping analysiert die Auseinandersetzung um das Verständnis der Vorgängerregelung in Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ und erläutert die Gründe für die Neufassung. Die europäische Norm sieht vor, dass der Erfüllungsort gemäß Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO anhand faktischer Kriterien bestimmt werden soll, ohne auf das Internationale Privatrecht zurückzugreifen. Am Beispiel des Versendungskaufs zeigt Wipping, dass eine interessengerechte Lösung der Zuständigkeitsfrage eine materielle Beurteilung des Vertragsinhalts erfordert. Er argumentiert, dass der Erfüllungsort dort zu verorten ist, wo der Verantwortungsbereich des Schuldners gemäß der vertraglichen Vereinbarung endet. Die Kapitel zur Auslegung des geltenden Vertragsgerichtsstandes sind nach den Tatbestandsmerkmalen strukturiert, um die praktische Anwendung zu erleichtern. Wipping leistet damit einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte und bietet praktische Auslegungs- und Verständnishilfen.
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Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes - Art. 5 Nr. 1 EuGVVO, Florian Wipping
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- Pubblicato
- 2008
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