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Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen

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Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 analysiert der Autor die verfassungsrechtliche Ausgangslage sowie die objektive und subjektive Seite einer unangemessenen Benachteiligung beim Abschluss eines Ehevertrages. Die Rechtsprechung des BGH, beginnend mit dem Grundsatzurteil vom 11. Februar 2004 bis zur letzten Folgeentscheidung vom 28.11.2007, wird vorgestellt. Der Verfasser untersucht systematisch alle wesentlichen Punkte einschlägiger Vereinbarungen, darunter Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB, Krankheits- und Altersunterhalt, Vorsorgeunterhalt, eheliches Güterrecht und Totalverzichte. Eine Typologisierung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen wird vorgenommen, wobei die zentralen Elemente der Inhaltskontrolle von Verträgen nichtehelicher Partner und Lebensgemeinschaft erläutert werden. Hierzu zählen die Bestandskontrolle nach § 138 I BGB und die Ausübungskontrolle nach § 242 BGB. Im Anhang entwickelt der Autor ein ausführliches Prüfungsschema zur Inhaltskontrolle, das die objektive und subjektive Seite, persönliche Umstände, formale Gesichtspunkte, rechtfertigende Gründe für den Verzicht und die Folgen eines beanstandeten Ehevertrags berücksichtigt. Dr. Ludwig Bergschneider, Fachanwalt für Familienrecht in München, ist ein renommierter Fachautor und Mitherausgeber der FamRZ. Er hat das Formularbuch Familienrecht im Verlag C. H. Beck in 2. Auflage 2008 herausgegeben,

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Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, Ludwig Bergschneider

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2008
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(In brossura)
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