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Nachdem das Strafrecht lange Zeit von Brüsseler Vorgaben unberührt blieb, beeinflussen seit einigen Jahren deutsche Strafgesetze zunehmend europäische Richtlinien. Besonders das Umweltstrafrecht gilt als Prototyp dieser Europäisierung, da Umweltverschmutzung typischerweise grenzüberschreitende Auswirkungen hat. Die europäischen Vorgaben fungieren sowohl als Sanktionsmittel zur Durchsetzung der EG-Umweltpolitik als auch als integraler Bestandteil des nationalen Strafrechts. Dieses Spannungsverhältnis führte zu einem Streit über die richtige Positionierung der Europäisierung im Umweltstrafrecht, was die EU in eine tiefe intra-institutionelle Krise stürzte. Der EuGH entschloss sich jedoch mit seinem Grundsatzurteil vom 13.9.2005, den „gordischen Knoten“ zu durchtrennen und eröffnete damit den Weg für einen neuen Richtlinienentwurf. Martin Heger nutzt diesen Anlass, um die Europäisierung des Umweltstrafrechts aus europarechtlicher Perspektive zu analysieren. Er vergleicht die Europäisierung mit dem deutschen Umweltstrafrecht de lege lata und untersucht den Änderungsbedarf im Hinblick auf den neuen Richtlinienentwurf sowie frühere Rechtssetzungsvorschläge.
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Die Europäisierung des deutschen Umweltstrafrechts, Martin Heger
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- Pubblicato
- 2009
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