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Ansätze zur Harmonisierung des Persönlichkeitsrechts in Europa

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Bislang bestanden europaweit erhebliche Unterschiede bei der Abwägung zwischen dem Schutz des Privatlebens und der Pressefreiheit. So waren etwa Abbildungen Prominenter bei alltäglichen Aktivitäten in der Öffentlichkeit in England seit jeher grundsätzlich zulässig, in Frankreich hingegen tabu, und in Deutschland nur dann angreifbar, wenn sich der Betroffene nachweisbar in eine „örtliche Abgeschiedenheit“ begeben hatte. In seiner Aufsehen erregenden sogenannten Caroline-Entscheidung vom 24. Juni 2004 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die bisherige deutsche Rechtsprechung das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Die vorliegende Darstellung analysiert die praktisch wichtigen Auswirkungen dieser Entscheidung auf den europäischen Persönlichkeitsschutz anhand eines Vergleichs der aktuellen deutschen und englischen Entwicklungen. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit das Straßburger Urteil zu einer Harmonisierung des Bildnis- und Privatheitsschutzes in Europa führt. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten einer Kollisions- und Sachrechtsvereinheitlichung im Persönlichkeitsrecht durch den EU-Gesetzgeber umfassend untersucht und bewertet.

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Ansätze zur Harmonisierung des Persönlichkeitsrechts in Europa, Matthias Lehr

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2009
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(In brossura)
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