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Diese Arbeit behandelt die im europäischen und deutschen Kartellrecht diskutierte Streuschadensproblematik und untersucht die Umsetzbarkeit der rechtspolitischen Initiativen der ehemaligen Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zum kollektiven Rechtsschutz. Die Analyse der Position der Kommission zeigt, dass das «Jedermann-Postulat» fälschlicherweise auf echte Streuschäden angewendet wird. Im Hinblick auf das deutsche Recht wird festgestellt, dass eine Verbandsklage auf Schadensersatz grundsätzlich möglich ist, jedoch erhebliche Friktionen mit dem behördlichen Public Enforcement bestehen, die eine Steigerung der Kartellrechtsdurchsetzung unwahrscheinlich machen. Eine Gruppenklage nach dem Opt-out-Prinzip ist nicht umsetzbar, da grundlegende Änderungen des Kostenrechts notwendig wären. Dennoch wird ein Maßnahmenvorschlag erarbeitet, der die Vorgaben der Kommission berücksichtigt, ohne bewährte Grundsätze des deutschen Rechts zu verletzen. Insgesamt sollte die klassische Arbeitsteilung beibehalten werden, und eine Verstärkung der privaten Rechtsdurchsetzung durch kollektiven Rechtsschutz ist abzulehnen. Aus rechtspolitischer Sicht ist eine konstruktive deutsche Beteiligung am Entstehungsprozess einer möglichen Richtlinie zum kollektiven Rechtsschutz erforderlich, um eine interessengerechte Lösung zu fördern.
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Kollektiver Rechtsschutz im Kartellrecht, Carl-Christian Scholl
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- 2011
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