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Art. 842-865 und 875 ZGB

Der Schuldbrief, Die Anleihensobligationen mit Grundpfandrecht

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Der Schuldbrief bildet mit Abstand die meistverbreitete Form von Grundpfandrechten. Durch die ZGB-Revision des Immobilarsachenrechts, in Kraft seit 1. Januar 2012, ist seine Regelung von Grund auf überarbeitet worden. Die wichtigste Änderung besteht in der Einführung eines vollkommen entmaterialisierten «Register-Schuldbriefs» neben dem traditionellen Papier-Schuldbrief. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage enthält das revidierte ZGB zudem neu die Vermutung, dass die Schuldbriefforderung neben die sichergestellte Forderung aus dem Grundverhältnis tritt (fiduziarische Sicherung). Die gesetzliche Regelung des Schuldbriefs ist trotz der ebenfalls totalrevidierten Grundbuchverordnung gesamthaft sehr knapp ausgefallen und schwer verständlich. Sie wird im vorliegenden Kommentar, dem ersten Grosskommentar zum Schuldbriefrecht seit 1925, erstmals in dieser Ausführlichkeit und Tiefe dargestellt, erläutert und kritisch analysiert. Der Kommentar richtet sich an Notare, Rechtsanwälte, Richter, Grundbuch- und Betreibungsämter, Banken und Treuhänder sowie an weitere Personen, die täglich mit Darlehen und Hypothekarsicherheiten zu tun haben.

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Art. 842-865 und 875 ZGB, Paul Henri Steinauer

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2015
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