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Erbschaftsteuerreform

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Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 22. September 2016 einen Kompromissvorschlag beschlossen, der noch der Zustimmung beider Gremien bedarf. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 17. Dezember 2014 das ErbStG erneut für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2016. Nach monatelangem Streit einigten sich Union und SPD am 20. Juni 2016 auf eine Reform. Der Bundesrat beantragte am 8. Juli 2016 eine grundlegende Überarbeitung der neuen Regeln für Firmenerben. Diese bleiben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, sofern sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze sichern, jedoch unter schärferen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf strittige Kriterien zur Unternehmensbewertung, einschließlich des Kapitalisierungsfaktors von 13,75 und der Bedingungen für Steuerstundungen. Zudem sollen Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt werden, wie das Verbot der Wiedereinführung von Cash-Gesellschaften und die grundsätzliche Nichtbegünstigung von Luxusgegenständen. Der Autor erläutert die neuen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten werden.

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Erbschaftsteuerreform, Rudolf Pauli

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2017
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