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Im August 2014 trat das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft, das neben der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auch das Tarifvertragsgesetz reformierte. Hauptziel ist die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung, besonders in Branchen mit nachlassender Tarifbindung. Das Gutachten untersucht die materiell-rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung einer Allgemeinverbindlicherklärung. Der Wegfall des 50%-Quorums wird verfassungsrechtlich als unproblematisch erachtet. Positiv hervorgehoben wird die Berücksichtigung tarifgemäßer Arbeitsverhältnisse bei der Relevanzbeurteilung von Tarifverträgen. Eine besondere Bedeutung kommt Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen zu, für die spezifische Regelungen gelten. Zudem wird die Europa- und Völkerrechtskonformität der deutschen Rechtslage fundiert begründet. Der weite Beurteilungsspielraum des BMAS hinsichtlich des öffentlichen Interesses für die Allgemeinverbindlicherklärung wird betont. Das Gutachten reflektiert auch die jüngsten problematischen Entscheidungen des BAG zur Allgemeinverbindlichkeit von Sozialkassentarifverträgen in der Bauwirtschaft, die auf die alte Rechtslage zurückgehen.
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Das neue Recht der Allgemeinverbindlicherklärung im Tarifautonomiestärkungsgesetz, Ulrich Preis
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- 2017
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- (In brossura)
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