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Unmittelbar nach dem Ende der Herrschaft der SED begann ein Prozess, in dem um den Verbleib der Akten der SED gerungen wurde: Sollten sie wie staatliches Archivgut behandelt werden oder waren sie als Eigentum ihrer Rechtsnachfolgerin PDS zu betrachten? 1992 fand die Diskussion ihren Abschluss und die „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv“ konnte ihre Tätigkeit aufnehmen. Die vorliegende Studie untersucht die Klärung der damit verbundenen politischen, rechtlichen und archivfachlichen Fragen.
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Wem gehören die Akten der SED?, Christoph Stamm
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- Pubblicato
- 2019
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