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Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen.

Eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse.

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  • 401pagine
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Die Autorin uberpruft das deutsche Strafrecht auf seine Eignung zur Erfassung einer Kriminalitatsform, die in der angloamerikanischen Rechtswissenschaft als Image-based sexual abuse bezeichnet wird und zu deren Erscheinungsformen diverse bildbasierte sexualisierte Belastigungen (z. B Sextortion, Upskirting, Revenge Porn) zahlen. Die Abhandlung unternimmt eine phanomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse und zeigt auf diese Weise Unzulanglichkeiten bei der gegenwartigen Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belastigungen nach dem deutschen Strafrecht auf. Gemessen an verfassungsrechtlichen, volkerrechtlichen und empirischen Leitlinien, empfiehlt die Autorin einen 184k StGB-E (Bildbasierte sexualisierte Belastigung). Dieser normiert einen einheitlichen Straftatbestand gegen diverse bildbasierte sexualisierte Belastigungen und berucksichtigt eine Verknupfung mit haufigen Begleithandlungen (wie z. B. Hacking, Doxing) strafscharfend.

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Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen., Jessica Greif

Lingua
Pubblicato
2023
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(In brossura)
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Titolo
Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen.
Sottotitolo
Eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse.
Lingua
Tedesco
Pubblicato
2023
Formato
In brossura
Pagine
401
ISBN10
3428187768
ISBN13
9783428187768
Serie
Descrizione
Die Autorin uberpruft das deutsche Strafrecht auf seine Eignung zur Erfassung einer Kriminalitatsform, die in der angloamerikanischen Rechtswissenschaft als Image-based sexual abuse bezeichnet wird und zu deren Erscheinungsformen diverse bildbasierte sexualisierte Belastigungen (z. B Sextortion, Upskirting, Revenge Porn) zahlen. Die Abhandlung unternimmt eine phanomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse und zeigt auf diese Weise Unzulanglichkeiten bei der gegenwartigen Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belastigungen nach dem deutschen Strafrecht auf. Gemessen an verfassungsrechtlichen, volkerrechtlichen und empirischen Leitlinien, empfiehlt die Autorin einen 184k StGB-E (Bildbasierte sexualisierte Belastigung). Dieser normiert einen einheitlichen Straftatbestand gegen diverse bildbasierte sexualisierte Belastigungen und berucksichtigt eine Verknupfung mit haufigen Begleithandlungen (wie z. B. Hacking, Doxing) strafscharfend.